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16-jähriges Schlägereiopfer bekommt vorerst kein Schmerzengeld

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Weil der Teenager zu schüchtern war, Geld zu fordern, schaut er erst einmal durch die Finger

Von Christiane Eckert

Zwei 16-Jährige schlagen im Februar einen Gleichaltrigen zusammen. Der Junge hat eine kaputte Brille, eine ausgerenkte Schulter und ein Veilchen. Einen Monat ist er im Krankenstand. Die neue Brille kostete 630 Euro. Vor Gericht wird er nach einem Privatbeteiligtenanschluss gefragt und ob er Schmerzengeld wolle. Der Teenager ist sichtlich überfordert mit dem juristischen Prozedere und als ihm erklärt wird, dass er es sich überlegen und später immer noch über einen Anwalt mittels Klage Schmerzengeld zivilrechtlich einklagen könne, nickt er und meint „ok“.

ÖGK holt sich ihr Geld

Bezüglich der Brille wird erklärt, dass er nur den Zeitwert er alten bekommt. 200 Euro werden ihm zugesprochen. Bezüglich des Schmerzengeldes hatte die Verteidigerin anfangs noch angetönt, dass ihr Mandant bereit wäre, 200 bis 400 Euro an Schmerzengeld für die Tritte und Schläge anzubieten. Da das 16-jährige Opfer keine Forderung anmeldet, wird ihm schlussendlich gar kein Schmerzengeld zugesprochen. Der Zuspruch hätte einen Titel bedeutet und somit 30 Jahre Zeit, das Geld relativ unkompliziert zu exekutieren. Die ÖGK ist schlauer, sie regressiert von Verletzungsverursachern jeden Cent. 800 Euro fordert sie für die Behandlung des Opfers, meldet das formal korrekt an und bekommt es zugesprochen. Die Mutter des Opfers versteht die Welt nicht mehr, aber am Ende des Prozesses ist es zu spät, nun bleibt nur noch die Zivilklage. Die Strafe wegen schwerer Körperverletzung: einmal 800 Euro, beim Zweiten ebenfalls 800 Euro, allerdings zur Hälfte bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   

(VOL.AT/ec)

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