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17-Jähriger wollte Mopedfahrt mit Hacke erzwingen

Der Verteidiger betonte, dass die beengten Verhältnisse mit schuld seien
Der Verteidiger betonte, dass die beengten Verhältnisse mit schuld seien ©Christiane Eckert / VOL.AT
Junger Mann wegen versuchter Nötigung zu 360 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt.

Die Mutter hatte dem Teenager seinen Helm weggenommen und sein Moped versperrt. „Den habe ich bezahlt, der gehört mir. Wenn ich nicht fahren darf, mach ich das Auto Deines Freundes kaputt“, drohte der Junge. Mit einer Gartenhacke ausgestattet ging er in der Tiefgarage Richtung Pkw. Die Oma, in heller Aufregung, wollte dies verhindern. Die eher kleine Rentnerin hielt ihren großgewachsenen, korpulenten Enkel fest. Der riss sich los und die Pensionistin fiel zwei Mal auf die Knie. Die Staatsanwaltschaft klagte versuchte Nötigung und Körperverletzung an. Die Betagte zog sich eine Schürfwunde und ein paar Prellungen zu.

Nicht das erste Mal

Der Junge hatte bereits zwei Mal eine Diversion, auch damals ging es um gefährliche Drohungen. Der Verteidiger betont aber, dass die beengten Verhältnisse mit schuld seien. Mit vier Kindern ist es nicht immer einfach, häufig kommt es zu Reibereien, die sich der Jugendliche immer weniger gefallen lassen will. Wegen der versuchten Nötigung bekommt er eine Geldstrafe, von der Körperverletzung wird er freigesprochen. Alle Zeugen bestätigten, dass er seine Oma nicht mit Absicht geschubst hatte, sondern sie ihn dauernd umklammerte und festhielt und er sich lediglich losriss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Christiane Eckert / VOL.AT

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