Allein im Vorjahr habe die Bezirkshauptmannschaft 130 Verfahren zu unentschuldigtem Fehlen von Kindern an Pflichtschulen bearbeiten müssen. Geldstrafen in einer Gesamthöhe von rund 20.000 Euro wurden für Eltern und Schulschwänzer verhängt, wie die “VN” berichten. Pro Kopf seien das damit im Schnitt 150 Euro. Das Geld fließe in Sozialfonds.
In Österreich gibt es eine klare Regelung, ob und in welchen Fällen Kinder in der Schule fehlen dürfen. Pflichtschuldirektoren dürften Kindern bis zu fünf Tage freigeben, alles darüber hinaus müsse beim Landesschulrat beantragt werden. “Es gibt natürlich Situationen, bei denen es Familien ermöglicht wird, dass die Kinder frei bekommen”, erklärt Landesschulinspektor Christian Kompatscher gegenüber den “VN”. Beispielsweise wenn Verwandte im Ausland besucht werden möchten. Diese Freistellungen seien aber an Bedingungen geknüpft. Der versäumte Unterricht müsse nachgeholt werden und die Kinder müssten vor dem Urlaub Leistungen einbringen.
Neue Regelung ab kommendem Schuljahr geplant
Eine Novelle im Schulpflichtgesetz soll es zu Beginn des kommenden Schuljahres geben. Eine Verschärfung der diesbezüglichen Bestimmungen wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt.
Das bisher geltende Verfahren bei Schulpflichtverletzungen ist seit dem Schuljahr 2013/14 in Kraft. “Im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht” kommt es zu Anwendung, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). Der fünfteilige Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis zu 440 Euro verhängt werden.
(Red.)