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2G-Nachweis-Kontrollen möglichst beim Einlass

Spätestens aber beim Erwerb der Ware - Neue Verordnung liegt vor
Spätestens aber beim Erwerb der Ware - Neue Verordnung liegt vor ©APA
Der Verordnungstext zu den neuen Corona-Bestimmungen liegt vor. Er enthält keine Überraschungen.
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Ab 11. Jänner gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands, außerdem kommt es zu verpflichtenden 2G-Kontrollen im Handel. Die Verordnung soll am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet werden.

Händler und Dienstleistungsunternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt", heißt es in der Verordnung.

Maskenpflicht im Freien

Was die Maskenpflicht im Freien betrifft, wird präzisiert, dass diese nicht gilt, wenn der Mindestabstand nur kurzzeitig unterschritten wird bzw. gegenüber engsten Angehörigen und Bezugspersonen.

In Ausnahmen Antigen statt PCR

Neu ist ebenfalls, dass in Bereichen, in denen ein PCR-Tests vorgeschrieben ist, in Ausnahmefälle ein maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden darf. Kann glaubhaft gemacht werden, dass ein PCR-Test aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit, einer nicht zeitgerechten Auswertung oder aufgrund der Unvorhersehbarkeit der zu erbringenden dienstlichen Tätigkeit nicht vorgewiesen werden kann, darf ein Antigentest vorgelegt werden.

(APA)

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