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36 Meter in den Tod gestürzt: Tödlicher Arbeitsunfall vor Gericht

©VOL.AT/Eckert
Kranführer stürzte in Bregenz aus 36 Metern in den Tod, nun soll Schuld geklärt werden.

von Christiane Eckert

Noch ist alles offen. Ein dreitägiger Prozess am Landesgericht Feldkirch soll klären, ob jemand und wenn, wer Schuld am Tod des 37-jährigen tschechischen Leasingarbeiters hat. Der Kranführer war damals im Oktober 2020 den ersten Tag auf der Bregenzer Baustelle, wo ein Hochregallager entstand. In das Trapezblechdach wurden Ausnehmungen geschnitten, um Platz für Abzüge und andere Dinge zu schaffen. Durch eine solche Ausnehmung stürzte der Kranfahrer in den Tod, als er das Blechdach unbefugterweise betrat.

Etliche Fragen

Enden soll der Prozess laut Plan erst nächsten Monat, ein Sachverständiger muss noch gehört werden. Die Verteidiger der zwei Angeklagten betonten bereits jetzt, dass ihre Mandanten, ein Hilfsdachdecker und der Geschäftsführer der involvierten Firma, nicht schuld seien. Man könne nicht nach dem Prinzip "Den Letzten beißen die Hunde" irgendjemanden anklagen und schuldig sprechen. Immerhin sitze der Baukoordinator nicht auf der Anklagebank, so einer der Verteidiger. Es habe eine unglückliche Verkettung der Umstände gegeben. 30 Ausnehmungen wurden ausgefräst, nur eine war nicht gesichert. Und das nur, weil man noch an dem Loch weiterarbeiten musste und nur kurz weg war um ein anderes Werkzeug zu holen. Außerdem habe Anseilpflicht bestanden und der Kranführer sei nicht befugt gewesen, das Dach zu betreten. Sprachprobleme seien ebenfalls ein Grund für die Missachtung des Betretungsverbotes gewesen. Ob es für den tragischen Tod einen Verantwortlichen im Rahmen einer fahrlässigen Tötung gibt, muss das Beweisverfahren klären.

(VOL.AT)

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