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3G-Nachweis-Pflicht für Pendler entfällt

Neue Einreiseverordnung
Neue Einreiseverordnung ©VOL.AT
Ab Montag, 11. April tritt eine neue Einreiseverordnung in Kraft. 

Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen, teilt Landesrat Christian Gantner mit.

Das gilt somit ab 11. April für Pendler:

Als Pendler gelten Personen, die wiederholt, mindestens einmal monatlich, im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs

  • 1. zu beruflichen Zwecken,
  • 2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
  • 3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,

nach Österreich einreisen. Damit gelten für Pendlerinnen und Pendler ähnliche Bestimmungen wie in den Nachbarländern Deutschland, Schweiz und Liechtenstein.

Bis einschließlich Sonntag gilt noch, dass bei der Einreise vorgewiesen werden muss, dass die Person geimpft, getestet oder genesen ist. Ist sie das nicht, ist eine Registrierung vorzunehmen und die Person muss in Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt oder zehn Tage abgelaufen sind.

(red)

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