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500-Euro-Bonus und Einmalzahlungen: Die Anti-Teuerungsmaßnahmen im Detail

Alle Informationen zu Einmalzahlungen, Klimabonus, Energiesparbremse und Co.
Alle Informationen zu Einmalzahlungen, Klimabonus, Energiesparbremse und Co. ©APA/BARBARA GINDL
Das Entlastungspaket der Regierung besteht aus vielen einzelnen Punkten: Einmalzahlungen für Pensionisten, 500-Euro-Klimabonus, Strompreisbremse. Wer den Überblick verloren hat, kann sich hier alle Anti-Teuerungsmaßnahmen in Detail ansehen.
Klimabonus wird ausgezahlt
Ärger um Einmalzahlung für Pensionisten
Details zur Strompreisbremse

Das gesamte Entlastungspaket besteht aus vielen einzelnen Punkten. In Summe werden knapp 35,2 Milliarden Euro investiert, um den Inflationsfolgen und massig gestiegenen Energiepreisen in Österreich entgegenzuwirken. Die ersten beiden Entlastungspakete wurden schon Anfang des Jahres beschlossen, das dritte im Juni. Nun kommt die Strompreisbremse, eine Entlastung für weitere Heizenergieträger soll folgen.

Alle Anti-Teuerungsmaßnehmen im Detail

  • Im August wurden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.

500 Euro: Klimabonus und Teuerungsbonus

Als Ausgleich für den CO2-Preis bekommt im September jeder 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus. Damit bekommen alle in Österreich lebenden Erwachsenen 500 Euro. Für jedes Kind kommen noch 250 Euro dazu. Personen in der höchsten Steuertarifstufe (50 Prozent) müssen den Teuerungsbonus versteuern, bekommen somit nur die Hälfte.

Familienbonus wird erhöht

  • Der Familienbonus wird schon im Jahr 2022 auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.
  • Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Bis zu 500 Euro für Pensionisten

  • Pensionisten erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer und Pensionisten für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionisten mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.
  • Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.

Abschaffung der kalten Progression

Ab 2023 wird die kalte Progression abgeschafft. Darunter versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Bisher wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik.

Sozialleistungen werden an den VPI angepasst

  • Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab Anfang 2023 laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.
  • Der Wohnschirm wird verlängert. Dieser sieht Unterstützungsleistungen des Bundes zur Wohnungssicherung bei steigenden Miet- und Energiekosten sowie zur Verhinderung von Delogierungen vor.

Lohnnebenkosten werden gesenkt

  • Die Lohnnebenkosten werden ab 2023 permanent um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.
  • Unternehmen, deren Energiebeschaffungskosten sich im Jahr 2021 auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes sowie deren nationale Energiesteuer sich im Jahr 2021 auf 0,5 Prozent des Mehrwerts belaufen haben, sollen 2022 einen Antrag auf Zuschuss stellen können.
  • Mit Jahresbeginn wurden der Ökostromförderbetrag und die Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Energiegutschein im Wert von 150 Euro

  • Alle Haushalte haben einen Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in Höhe von 150 Euro bekommen.
  • Die Pendlerpauschale wurde um 50 Prozent und der Pendlereuro bis 30. Juni 2023 vervierfacht. Für Negativsteuerbezieherinnen gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag von 100 Euro.

Strompreisbremse angekündigt

Mit der Strompreisbremse werden allen Haushalten bis zur Marke von etwa 2.900 kWh Stromverbrauch nur zehn Cent pro kWh verrechnet, erst für den darüber hinausgehenden Verbrauch soll der marktübliche Preis gezahlt werden. Das bringt eine Ersparnis von 400 bis 800 Euro.

(APA/Red)

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