Demnach konnten Betroffene nicht nur in den Botschaften und Konsulaten ihrer Herkunftsländer um Unterstützung bitten, sondern auch in denen aller EU-Mitgliedsländer, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Land an dem Ort keine Botschaft unterhält oder sie zu weit weg ist. Diese Regelung sei während der Corona-Pandemie ein Rettungsanker gewesen, hieß es in der Mitteilung.
EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf bei Zusammenarbeit der EU-Länder
Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern habe in diesem Bereich trotzdem Verbesserungsbedarf, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht der EU-Kommission. "Insgesamt wird in dem Bericht festgestellt, dass die geltenden Vorschriften gestrafft werden müssen, um die Gewährung von konsularischem Schutz zu erleichtern", hieß es weiter. Dazu müsse etwa der Austausch von Informationen erleichtert werden.
Nach Österreich wurden 2020 nach Angaben des Außenministeriums mehr als 7.500 Passagiere zurückgebracht.
(APA/Red)