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79-Jährige falsch beraten: Bank muss Schaden ersetzen

Falsche Beratung für 79-Jährige: Bank muss Schaden ersetzen
Falsche Beratung für 79-Jährige: Bank muss Schaden ersetzen ©APA (Symbolbild)
Nachdem einer 79-jährigen Steirerin von ihrer Hausbank der Abschluss einer Lebensversicherung mit 35-jähriger Laufzeit empfohlen wurde und die Auszahlung frühestens nach zehn Jahre ohne steuerliche Nachteile möglich war, klagte die Frau die Bank.

Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil wird ihr der Schaden ersetzt.

Pensionistin wurden bei Umstieg höhere Zinsen versprochen

Der Pensionistin wurden laut Mitteilung der AK Steiermark vom Mitarbeiter ihrer Hausbank beim Umstieg auf eine Lebensversicherung höhere Zinsen als bei ihren bisherigen Sparbüchern und jederzeit Zugriff auf ihr Kapital versprochen. Zwei Jahre nach Vertragsabschluss erkrankte die Grazerin und wollte auf das investierte Geld zugreifen.

Bei Auflösung der Lebensversicherung wurden nur 45.000 Euro ausgezahlt

Bei Auflösung der Lebensversicherung, bekam sie allerdings nur 45.000 anstatt der investierten 50.000 Euro ausbezahlt. Die Pensionistin verlangte von ihrer Bank den Verlust zurück, da sie nie über die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung aufgeklärt worden war. Nachdem die Bank darauf beharrte, alles richtig gemacht zu haben, wandte sich die Kundin an die Arbeiterkammer.

AK klagte Hausbank

Für AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti war der Fall von Anfang an klar: "Eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ist kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige". Zudem sei die Pensionistin falsch beraten worden, da weder das eingezahlte Kapital stets verfügbar war, noch die Versicherung bessere Zinsen als ein Sparbuch gebracht hätte. Die Frau hätte sich sonst nie für dieses Anlageprodukt entschieden. Das Gericht gab der AK Recht, laut dem - nicht rechtskräftigen Urteil - muss die Bank der Grazerin den gesamten Schaden von fast 5.000 Euro ersetzen.

(APA/Red)

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