Der Sohn steht im Verdacht, den pflegebedürftigen Senior durch mehrere Messerstiche tödlich verletzt zu haben.
Für eine solche Anhaltung gelten laut Rusch dieselben Maßgaben wie für eine Untersuchungshaft. Sie kommt laut Strafprozessordnung zur Anwendung, wenn der Betroffene nicht ohne Gefahr für sich oder andere auf freiem Fuß bleiben kann oder ärztliche Beobachtung erforderlich ist. Weitere Angaben zu dem Fall machte Rusch nicht.
Zu der Bluttat soll es am Sonntag zwischen 2.00 und 3.00 Uhr in der gemeinsamen Feldkircher Wohnung gekommen sein. Das Opfer erlitt mehrere Messerstiche und starb kurz darauf. Ein Nachbar, der Lärm gehört hatte, alarmierte die Einsatzkräfte. Der 30-jährige Sohn wurde noch am Tatort festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.
(APA)