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Ab 1. April: Gratis-Antigentests in Apotheken wieder erhältlich

Die Gratis-Antigentests sind bald wieder in den Apotheken erhältlich.
Die Gratis-Antigentests sind bald wieder in den Apotheken erhältlich. ©APA; VOL.AT/Stiplovsek; Canva
Redaktion redaktion@vol.at
Im Sozialausschuss ist am Mittwoch der Weg für die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten fünf kostenlosen Antigentests pro Monat geebnet worden.

Diese werden voraussichtlich ab dem 1. April in den Apotheken erhältlich sein, wie der Vorarlberger Apothekerkammer-Präsident Jürgen Rehak gegenüber VOL.AT erklärt. Ob jedoch alle Apotheken bis zu diesem Zeitpunkt genügend Tests erhalten ist noch offen, der Startzeitpunkt könnte sich in einigen Apotheken um etwa eine Woche verzögern.

Abwicklung von PCR-Tests noch offen

Die Umsetzung der ebenfalls tags zuvor angekündigten Bereitstellung von fünf Gratis-PCR-Tests erfolgt laut dem Gesundheitsminister Johannes Rauch auf dem Verordnungsweg, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. "Wie die Abwicklung mit den PCR-Tests stattfindet, ist derzeit noch nicht festgelegt", weiß Rehak.

Kritik von Opposition

Kritik an dieser Vorgangsweise kam von der Opposition, die der türkis-grünen Regierung Chaos im Corona-Management vorwirft. Weiter offen sind auch die Modalitäten der Schultests. In diesem Zusammenhang verwies Rauch einmal mehr auf die Zuständigkeit von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

Regel soll Ende Juli wieder außer Kraft treten

Durch die Anpassung diverser Sozialgesetze werde ermöglicht, dass die Apotheken ab dem 9. April wieder fünf SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung pro Person und Monat an die Bezugsberechtigten, darunter fallen alle Krankenversicherten und deren Angehörige ab zehn Jahren, abgeben können. Die Regelung soll Ende Juni wieder außer Kraft treten.

Zugriffsmöglichkeit auf ELGA wird verlängert

Zusätzliche Änderungen seien auch im COVID-19-Zweckzuschussgesetz erforderlich, zumal den Ländern und Gemeinden aufgrund der angepassten Teststrategie ein Mehraufwand entstehe. Etwa durch die Abgeltung der Ausgaben für jene Personen, die nicht bei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Ferner wird im Gesundheitstelematikgesetz die rechtliche Grundlage für die Abgabe der sogenannten Wohnzimmertests, die Ende Dezember 2021 außer Kraft getreten ist, erneut verankert sowie die Zugriffsmöglichkeit auf ELGA verlängert, hieß es.

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(APA/VOL.AT)

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