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Ab 120 Euro je MWh werden Stromproduzenten Erlöse abgeschöpft

Die Schwellenwerte für die Abschöpfung von Erlösen bei Stomproduzenten soll gesenkt werden.
Die Schwellenwerte für die Abschöpfung von Erlösen bei Stomproduzenten soll gesenkt werden. ©APA/CanvaPro (Sujet)
Im Nationalrat brachte die türkis-grüne Regierung einen Antrag zur Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom ein.
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Mit dem Antrag soll der Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen der Stromproduzenten von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde gesenkt wird. Damit kann die Gesetzesänderung noch im Mai beschlossen werden und die Senkung der Obergrenze für Markterlöse mit 1. Juni erfolgen.

Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen bei Strom gesenkt

Mit der Maßnahme will die Regierung eine Senkung der Strompreise erreichen: Wird Strom von den Erzeugern teurer verkauft, dann schöpft der Staat darüber hinausgehende Beträge ab. Unternehmen, die weniger als 120 Euro verlangen, ersparen sich die Abgabe an den Staat.

Kraftwerke können höheren Betrag geltend machen

Kraftwerke können einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie belegen können, dass ihre Gestehungskosten über 120 Euro/MWh liegen. Dann wird ihnen ein Erlös zugestanden, den den Gestehungskosten plus einer Marge von 20 Prozent entspricht.

Senkung der Erdgasabgabe bis Ende 2023 verlängert

Außerdem wird die Senkung der Erdgasabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie durch eine Änderung des Erdgasabgabegesetzes um ein halbes Jahr bis Ende 2023 verlängert. Ebenso wird die Senkung der Elektrizitätsabgabe um ein halbes Jahr bis Jahresende verlängert.

(APA/Red)

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