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AMS-Jobs: Ohne Impfung droht Verlust der Mindestsicherung

Nicht nur das Arbeitslosengeld, auch die Mindessicherung kann gekürzt werden.
Nicht nur das Arbeitslosengeld, auch die Mindessicherung kann gekürzt werden. ©APA
Wer einen AMS-Job mit Impfpflicht verweigert, verliert wohl neben dem Arbeitslosengeld auch die Mindestsicherung. Der Wohnanteil bleibe aber gesichert.

Wer einen Job verweigert, für den eine Impfpflicht gilt, kann nicht nur das Arbeitslosengeld verlieren, sondern auch die Mindestsicherung. Denn Sanktionen des Arbeitsmarktservice AMS wirken sich auch auf die Mindestsicherung aus, schreibt das "profil". Das gelte seit einer Reform des Jahres 2018, obwohl die Bundesländer die Sozialleistung der Mindestsicherung auszahlen, während das Arbeitslosengeld vom AMS kommt.

Mindestsicherung wird automatisch gekürzt

Wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigere "kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent", zitiert das "profil" den Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujaković. Wobei nur ein Teil der Mindestsicherungsbezieher für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In Wien seien das 46.500 der 128.000 Betroffenen. Der Rest sind Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen, die nicht ans AMS angedockt sind.

Wohnanteil bleibt erhalten

Einzig der Wohnanteil der Mindestsicherung sei nicht von Sanktionen berührt. Dieser betrage laut Dujaković in Wien 25 Prozent. Ein Vollbezieher, der ungeimpft bleiben möchte, und deswegen Jobs mit Impfpflicht hartnäckig verweigert, müsse daher im Extremfall mit 237 Euro im Monat auskommen.

(APA/red)

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