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Anti-Teuerungspaket: Die Folgen für Stromerzeuger

Die Regierung will die Gewinne von Stromerzeugern abschöpfen.
Die Regierung will die Gewinne von Stromerzeugern abschöpfen. ©dpa - Bildfunk (Symbolbild)
Mit dem Anti-Teuerungspaket begrenzt die Regierung den Erlös bei Stromerzeugern mit 120 je Megawattstunde. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
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Verkaufen Stromerzeuger den Strom für mehr als 120 Euro je Megawattstunde, schöpft der Staat die darüber hinausgehende Beträge ab, erläuterte Jakob Schwarz, Sprecher der Grünen für Budget und Steuern, im Gespräch mit der APA. Die Maßnahme ziele also nicht auf den Gewinn sondern auf den Umsatz ab.

Abschöpfung von Stromerzeugern soll im Juni beginnen

Diese Abschöpfungsschwelle soll ab 1. Juni für alle gelten, unabhängig von allfälligen Preissenkungen. Unternehmen, die weniger als 120 Euro verlangen, ersparen sich aber die Abgabe an den Staat. Ein ganz neues Gesetz ist dafür auch nicht nötig. In dem seit 1. Dezember 2022 geltenden Gesetz über den Energiekrisenbeitag-Strom (EKB-S) müsse nur der Schwellenwert angepasst werden, so Schwarz. Bisher wurden Erlöse über 140 Euro je MWh abgeschöpft.

Ausnahmen für Stromerzeuger bei Anti-Teuerungspaket

Die Abschöpfung gilt für in Österreich erzeugten Strom aus allen Quellen mit Ausnahme von Biomethan und Erdgas oder aus Pumpspeicherkraftwerken. Bei Erdgas mache so eine Abschöpfung keinen Sinn, weil sie im EU-System preissetzend wirken, so Schwarz, der auf Seite der Grünen das Anti-Teuerungspaket mitverhandelt hat. Kraftwerke können einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie belegen können, dass ihre Gestehungskosten über 120 Euro/MWh liegen. Dann wird ihnen ein Erlös zugestanden, den den Gestehungskosten plus einer Marge von 20 Prozent entspricht.

Die Erlösabschöpfung wird halbjährlich abgerechnet. Im derzeit gültigen Gesetz ist die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2023 begrenzt. Ursprünglich war das Finanzministerium davon ausgegangen, dass im Zuge der befristeten Maßnahme 2 Mrd. Euro abgeschöpft werden können. Angesichts sinkender Preise dürfte dieser Betrag aber zu hoch sein.

Auch Investitionen der Stromerzeuger sollen bei Anti-Teuerungspaket berücksichtigt werden

Zugleich nimmt das Gesetz auch darauf Rücksicht, dass die Unternehmen riesige Investitionen in den Umstieg auf erneuerbare Energieträger tätigen müssen. Daher können Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energie, des Leitungsnetzes und der Energieeffizienz, soweit sie 2023 kostenwirksam werden, zur Hälfte angerechnet werden. Damit würde der Abschöpfungsbetrag "nach oben geschoben", auf bis zu 160 Euro je MWh. Das heißt, wenn die Investitionen eines Unternehmens beispielsweise 80 Euro je verkaufter Megawattstunde entsprechen, werden Erlöse erst ab 160 Euro Verkaufswert abgeschöpft statt ab 120 Euro. Alle Erlöse über 160 Euro je Megawattstunde müssen aber jedenfalls an die Republik Österreich überwiesen werden, auch wenn noch mehr investiert werden sollte. Schwarz schätzt, dass Unternehmen wie der Verbund wohl genug investieren werden, um die Abschöpfungsschwelle von 160 Euro/MWh zu erreichen.

Anti-Teuerungspaket trifft ÖMV-Gewinne in Österreich

Während bei Stromerzeugern die Abschöpfung auf den Verkaufserlös abstellt, gibt es parallel dazu ein Gesetz über den "Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger", das auf steuerpflichtige Gewinne von Öl-, Gas- und Kohlefirmen, in Österreich also im wesentlichen der OMV, abstellt. Hier wird berechnet, ob die Gewinne im 2. Halbjahr 2022 und im ganzen Jahr 2023 die durchschnittlichen Gewinne von 2018 bis 2021 um mehr als 20 Prozent übersteigen. Von dem Betrag, der darüber liegt, werden 40 Prozent abgeschöpft. Das gilt aber nur für inländische Betriebsstätten, sodass auch für die OMV nur ein Bruchteil des Gewinns berücksichtigt wird. Auch fossile Unternehmen könne Investitionen in erneuerbare Energie zu einem Teil von der Abschöpfung absetzen.

(APA/Red)

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