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Aufregung um Gleitzeitvereinbarung ohne Überstundenzuschläge

Gewerkschaften laufen Sturm
Gewerkschaften laufen Sturm ©APA
Ein von Wien aus tätiges internationales Handelsunternehmen mit 150 Mitarbeitern hat eine neue Gleitzeitvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, wonach aus bisherigen Überstunden normale zuschlagsfreie Stunden werden, die nur als Gleitzeit freigenommen werden können. Überstundenzuschläge soll es nur noch nach Überschreiten von 12 Arbeitsstunden am Tag geben.
Firma will Ăśberstunden erst ab 13. Stunde zahlen

Das kritisieren AK und GPA vehement. Ein fett gedruckter Punkt in der Gleitzeitvereinbarung, die der APA vorliegt, bringt die Arbeitnehmervertreter dabei besonders in Rage: “Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Gleitzeitperiode keine Mehr- bzw. Überstunden ausbezahlt werden. Falls diese aufgrund der zulässigen Tagesarbeitszeit von 12 Stunden anfallen sollten, dann sind sie durch Zeitausgleich zu verbrauchen.”

Die Firma meint laut der Arbeiterkammer (AK) ausschließlich das Aufbrauchen eines Gleitzeitguthabens im Verhältnis 1:1 meint, also ohne Überstundenzuschläge. Gelten soll die Regelung ab Dezember.

Vereinbarung hält rechtlich nicht

Rechtlich halte diese Vereinbarung zwar auch mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz nicht, so die AK. Es werde aber kaum ein Mitarbeiter dagegen klagen – aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. Eines zeige der Fall aber deutlich: “Die Bosse haben das Gesetz bestellt und als Signal für Lohnraub und Ausbeutung verstanden”, so Präsidentin Renate Anderl. Die Warnungen von AK und Gewerkschaften hätten sich bewahrheitet: “Die Abgeltung von Millionen Überstunden steht auf dem Spiel und es kann den Unternehmen nicht schnell genug gehen, die neue Gesetzeslage auszunutzen.”

“Überstunden während der Gleitzeitperiode würden in folgenden Fällen entstehen: Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit von 12 Stunden (Der Mitarbeiter darf die tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden (sic!) nur in gesetzlich zulässigen Fällen und nur auf ausdrückliche Anordnung der seines Vorgesetzten überschreiten)”, heißt es ebenso in der Gleitzeitvereinbarung. Als relativierend hingegen kann ein Punkt gesehen werden, wonach innerhalb des Gleitzeitrahmens “die tägliche Normalarbeitszeit (exklusive Pausen) max. 12 Stunden betragen darf”.

“Das ist glatter Lohnraub”

“Das ist glatter Lohnraub”, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl das Vorgehen des Unternehmens. “Bei dem Fall handelt es sich um ein Unternehmen ohne Betriebsrat”, kritisiert Barbara Teiber, geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). “Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust sind viele ArbeitnehmerInnen gezwungen, eine Gleitzeitvereinbarung ohne Überstundenzuschläge zu unterschreiben.” Ein Arbeitnehmer der Firma hatte sich an die AK-Arbeitsrechtsberatung gewandt.

Schieder sieht Kurz der “Lüge überführt”

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder sah Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ob der Vorgänge bei der Wiener Firma gar “der Lüge überführt”: Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche ohne Überstundenzuschläge würden Realität werden. Schließlich versuchten die ersten Unternehmen nun, “ihre ArbeitnehmerInnen zu Vereinbarungen zu drängen, die den 12-Stunden Arbeitstag zur Normalität und zuschlagsfrei machen. Der Lohnraub und die Ausbeutung der ArbeitnehmerInnen, die Kurz und Strache möglich machen, beginnt schon, bevor das Gesetz in Kraft tritt”, kritisierte Schieder.

Auch die GPA-djp will Betroffenen zur Seite stehen: “Wir empfehlen die Gründung eines Betriebsrats, um sich selbst zu schützen. Als GPA-djp stehen wir bereit, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen”, so Teiber. Grundsätzlich werde der 12-Stunden-Tag nach neuer Gesetzeslage, die ab September gilt, von vielen Unternehmen ausgenützt werden, so die Gewerkschafterin.

Das steht in der Vereinbarung

In der Vereinbarung heißt es unter anderen Punkten weiters: “Der Mitarbeiter kann seinen Arbeitsbeginn und Arbeitsende innerhalb des definierten Gleitzeitrahmens und unter Berücksichtigung der abteilungsinternen Gegebenheiten selbst bestimmen”, schreibt das Unternehmen in seiner gewünschten Gleitzeitvereinbarung. “Diese Freiheit ist auch mit großer Verantwortung verbunden: Auf die betrieblichen Erfordernisse, wie z.B. Arbeitsanfall, Terminvorgaben, Vorrang der Betreuung von Geschäftspartnern und bestmögliche Erfüllung der Unternehmensziele ist Rücksicht zu nehmen.”

Gelten soll die Vereinbarung für die Mitarbeiter der Firma, mit denen eine Gleitzeitvereinbarung abgeschlossen wird. Ausgenommen sind Mitarbeiter mit “All-In Verträgen” und geringfügig Beschäftigte. “Werdende Mütter dürfen über die tägliche Normalarbeitszeit hinaus nicht beschäftigt werden. Sie können daher kein Gleitzeitguthaben erwerben, sondern nur Plus-Stunden abbauen”, heißt es in der Vereinbarung, aus der am Freitagvormittag auch die Zeitung “Österreich” online zitierte.

Gewerkschaften und NGO laufen Sturm

Gewerkschaften, verschiedene auch kirchennahe NGO, SPÖ und Liste Pilz laufen gegen die Umsetzung eines neuen Arbeitszeitregimes durch die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung samt Stimmen der NEOS Sturm. Das Gesetz, das die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wurde als Initiativantrag eingebracht und nicht begutachtet. Das Gesetz erhöht die wöchentliche Höchstarbeitszeit auch auf 60 Stunden. Nach Protesten und einer Großdemo wurde dann noch die Gültigkeit von Jänner 2019 auf September 2018 vorverlegt.

Die Aufforderung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten, die über die 10. Tagesarbeits- bzw. die 50. Wochenarbeitsstunden hinausgehen, können Arbeitnehmer dem Gesetz nach ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diese “Freiwilligkeit” wird von Gegnern aber stark angezweifelt.

Die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit darf auch dem neuen Gesetz nach 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen nicht überschreiten.

Arbeitszeiten im Vergleich
Arbeitszeiten im Vergleich ©APA
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