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Australien annulliert Visum von Djokovic

Tennisstar kann berufen
Tennisstar kann berufen ©APA
Im Impf-Streit um den Tennis-Star Novak Djokovic hat die australische Regierung das Einreise-Visum des Serben erneut annulliert.
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Das erklärte das australische Einwanderungsministerium am Freitag. Djokovic kann die Entscheidung vor Gericht anfechten. Damit droht dem 20-maligen Grand-Slam-Turniersieger erneut die Ausweisung.

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"Im öffentlichen Interesse"

Eine erstmalige Visa-Rücknahme wurde letzten Montag von einem australischen Gericht für ungültig erklärt. Vier Tage danach nahm Immigrationsminister Alex Hawke von seinem Veto-Recht Gebrauch und verbot dem Serben von neuem die Einreise.

Alex Hawke (c) APA

"Heute habe ich von meinem Recht, das Visa von Herr Novak Djokovic für ungültig zu erklären, Gebrauch gemacht", so Hawke in einer Erklärung, "und zwar auf der Basis, dass es im öffentlichen Interesse ist, so zu handeln."

Rechtliche Schritte erwartet

Er habe sich den Entscheid nicht leicht gemacht und sorgfältig alle Unterlagen geprüft, die ihm die Immigrationsbehörden, der australische Grenzschutz und Herr Djokovic vorlegten.

Erwartet wird, dass Novak Djokovic auch auf den zweiten Visa-Entzug gerichtlich vorgehen wird.

Australiens Migration Act

Im Fall Novak Djokovic hat Australiens Einwandungsminister Alex Hawke seine Entscheidung zum Entzug des Visums mit dem Migration Act des Landes begründet. Laut der Richtlinie von 1958 kann der Einwanderungsminister ein Visum streichen, wenn eine Person ein Risiko - beispielsweise gesundheitlicher Natur - für die australische Bevölkerung darstellt. Die Annullierungsbefugnis ist im Abschnitt 133C(3) des Migrationsgesetzes verankert.

Dem Gesetz zufolge kann Tennisprofi Djokovic nun "außer unter bestimmten Umständen" drei Jahre lang kein Visum für Australien mehr beantragen. "Zu bestimmten Umständen gehören zwingende Umstände, die die Interessen Australiens betreffen, oder zwingende Umstände, die die Interessen eines australischen Staatsbürgers, eines ständigen Einwohners oder eines berechtigten neuseeländischen Staatsbürgers betreffen", heißt es auf der Seite des Ministeriums.

(APA)

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