Ende April führten Beamte der Polizeiinspektion Lustenau, gemeinsam mit der Gemeindesicherheitswache eine Kontrolle in einem Wettlokal durch. Was die beteiligten Beamten offenbar nicht wussten: Ihr Handeln wurde von mehreren Überwachungskameras – in und vor dem Lokal – aufgezeichnet.
Auswertung der Bilder zeigt Erstaunliches
So gönnte sich ein Beamter einen Apfel aus einer in einem Büro aufgestellten Kiste, ein weiterer Beamter bediente sich an einem Kühlschrank und stillte seinen Durst mit einem Saft. Dass sich Überwachungskameras in dem Raum befanden, störte die Beamten offenbar nicht, winkt doch einer der Beteiligten noch freundlich in Richtung der Kamera.
Ein Bier aus der Schankanlage
Zum krönenden Abschluss der “Amtshandlung” zapft man noch schnell aus der Schankanlage ein frisches Bier. Getrunken wurde dieses dann allerdings nicht, lediglich ein Foto wurde offensichtlich zur Belustigung aufgenommen.
Ermittlungen gegen die Beamten eingeleitet
Bezahlt haben die Polizisten ihre Konsumation offenbar nicht, dementsprechend wenig erfreut zeigte sich der Lokalbesitzer über das Vorgehen der Beamten. Auch bei der Landespolizeidirektion, wo man die Aufnahmen kennt, zeigt man sich auf VOL.AT-Nachfrage wenig erfreut über das Verhalten der Kollegen. “Es ist natürlich ärgerlich, dass das mögliche Fehlverhalten einiger weniger Beamter so ein schlechtes Licht auf die Polizeiarbeit wirft”, heißt es von Seiten der Landespolizei. Man wolle festhalten, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt und damit nicht die grundsätzliche Arbeitsweise der Beamten im Land widergespiegelt wird.
Strafrechtliche und disziplinäre Folgen möglich
Wie in solchen Fällen üblich hat nun das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung in Wien die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten aufgenommen. Sobald diese Ermittlungen abgeschlossen sind, wartet dann noch von Seiten der Landespolizeidirektion ein Disziplinarverfahren auf die Beamten. Wie lange die Ermittlungen dauern und wie das Ergebnis möglicherweise aussehen werde, könne man derzeit noch nicht sagen. (VOL.AT)
Es gilt die Unschuldsvermutung!