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Betriebsunterbrechung: Hotel gewinnt Rechtsstreit gegen Versicherung

Rechtsanwalt Linus Mähr vertritt das Hotel vor Gericht
Rechtsanwalt Linus Mähr vertritt das Hotel vor Gericht ©Symbolbild vom Hotel / www.ra-maehr.at / Pixabay
COVID-19: Ein Hotel im Bregenzerwald mit Betriebsausfall-Versicherung hat seine Versicherung erstinstanzlich erfolgreich geklagt, weil diese sich weigerte, für die gesamte Dauer der angeordneten Betriebsunterbrechung ab Mitte März aufzukommen.

(Wirtschaftspresseagentur.com) - Die ab Mitte März 2020 behördlich angeordneten Betriebsschließungen und die darauf folgenden Betretungsverbote von Geschäftsräumen aufgrund von COVID-19 haben bei tausenden Firmen in Österreich und ebenso in Vorarlberg die Frage aufgeworfen, inwieweit die verursachten Betriebsausfälle auch durch eine Betriebsausfallversicherung gedeckt sind. Darauf gibt es jetzt einmal eine erste juristische Antwort, insbesondere für Hotelbetreiber.

Erstinstanzliches und noch nicht rechtskräftiges Urteil

Denn ein Hotel im Bregenzerwald mit mehr als 130 Betten hat am Landesgericht Feldkirch nach einer Klage jetzt in erster Instanz einen Prozess gegen seine Versicherung gewonnen. Auslöser des Rechtsstreits war der Umstand, dass das österreichweit tätige Versicherungsunternehmen sich weigerte, die in einer Betriebsausfallversicherung vereinbarte Versicherungssumme für die komplette Dauer der Betriebsunterbrechung zur Gänze zu bezahlen. Vertreten wurde das Hotel vor Gericht von Anwalt Linus Mähr von der gleichnamigen Kanzlei aus Götzis. Er bestätigte im wpa-Gespräch, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil fast vollständig zugunsten seines Mandanten ausgegangen sei. Das schriftliche Urteil liegt auch der wpa-Redaktion vor. 

Zur Faktenlage

Das Hotel hat eine Betriebsausfallversicherung in Höhe von 100.000 Euro abgeschlossen, welche auch eine Betriebsschließung auf Basis des Epidemiegesetzes (Seuchengefahr) für 30 Tage abdeckte. In der Folge hat das Hotel von der Versicherung für die ersten zwölf Tage (16.3.-27.3.2020) eine Zahlung von 40.000 Euro erhalten, da diese Betriebsschließung auf Basis des Epidemiegesetzes erfolgte. "Für die verbleibenden 18 Tage wollte die Versicherung die noch offenen 60.000 Euro aus verschiedenen Gründen nicht mehr bezahlen", so Mähr. 

Versicherung: Betriebsschließung und Betretungsverbot nicht gleich

Eines der Hauptargumente der Versicherung sei gewesen, dass die BH Bregenz mit Kundmachung vom 27. März 2020 die Betriebsschließungsverordnung auf Basis des Epidemiegesetzes aufgehoben habe. Danach sei mit Verordnung vom 27. März 2020 von Landeshauptmann Markus Wallner ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe ausgesprochen worden. Dieses Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben stützte sich bekanntlich jedoch nicht auf das Epidemiegesetz, sondern auf das neue COVID-19-Maßnahmengesetz. "Dadurch war die Versicherung der Ansicht, dass diese 18 Tage danach nicht mehr gedeckt sind", so Mähr. Denn eine Betriebsschließung aufgrund des Epidemiegesetzes sei nicht mit dem Betretungsverbot gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz gleichzusetzen.

Gericht: Betretungsverbot bei Hotel ist faktische Betriebsschließung

Im Urteil steht zur Frage Epidemiegesetz/Schließung und COVID-19-Maßnahmengesetz/ Betretungsverbot zu lesen: "Bei Abstellen rein auf den Wortlaut wäre dies nicht der Fall. /.../ Der Ausspruch eines Betretungsverbot für Beherbergungsbetrieben für Touristen gemäß Verordnung des Landeshauptmannes für Vorarlberg vom 27.03.2020 kommt jedoch einer faktischen Betriebsschließung gleich und diese Verordnung diente keinem anderen Zweck wie /.../ der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von COVID-19." An der Ausgangslage für die Betriebsunterbrechung - behördliche Maßnahmen gegen COVID-19 - habe sich nichts geändert, so die zuständige Richterin.

Folglich muss die Versicherung dem Bregenzerwälder Hotelbetreiber gemäß Urteil 56.666,61 Euro samt vier Prozent Zinsen ab 13. April 2020 bezahlen. Der finanzielle Anspruch wurde um einen Tag reduziert, da das Hotel am letzten Tag aufgrund des bevorstehenden Saisonendes ohnehin nicht mehr aufgesperrt hätte.

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