AA

Brutale Messerattacke heute vor dem Schwurgericht

Der Betroffene muss sich heute vor dem Schwurgericht verantworten.
Der Betroffene muss sich heute vor dem Schwurgericht verantworten. ©VOL.AT/Eckert
24-Jähriger wird laut Gutachten von einer Geisteskrankheit beherrscht, weshalb eine Einweisung beantragt ist.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Den 24. September vergangenen Jahres werden die zwei Opfer, die bei der Messerattacke verletzt wurden, wohl nie vergessen. Beide, eine 45-jährige Frau und ein 48-jähriger Mann, hatten keinen Streit mit dem Angreifer, Motiv gibt es keines. Dennoch wurden sie, wie aus dem Nichts, als Unschuldige verletzt. Zehn Mal stach der Mann auf die Frau ein, sieben Mal wurde sie durch das Jausenmesser verletzt. Die zweite Waffe, das Tranchiermesser mit 19 Zentimeter langer Klinge, traf den 48-Jährigen 15 Mal, an fünf Stellen kam es zu Verletzungen unterschiedlicher Intensität. Weitere Messer hatte der junge Mann zuhause auf seinem Bett bereitgelegt.

eine der Tatwaffen, Tranchiermesser mit 19 cm Klinge
VOL.AT/Eckert

Geisteskrankheit

Die 48-Jährige war im Bregenzer Vorkloster zu Besuch bei einer Bekannten. Der junge Mann, der seit langem psychisch auffällig war, wohnte bei der 66-jährigen Frau, sah sie quasi als Oma. Sie ist inzwischen verstorben, allerdings ohne Fremdeinwirkung. Der Angriff kam völlig unvermittelt. Mit einem Hosengürtel hatte die Wohnungsbesitzerin noch versucht, den Mann abzuwehren. Danach ging der Mann auf die Rheinstraße, attackierte sein zweites Opfer. Dieses ahnte Schlimmes, als ihn der Bregenzer plötzlich ansprach, mit einem großen Messer in der Hand. Das Opfer wollte wegrennen, entkam dem Gewalttäter jedoch nicht. Das Gutachten ergibt, dass der Angreifer eindeutig nicht zurechnungsfähig war, weshalb es in dem Fall um ein Unterbringungsverfahren geht. Der Mann kann nicht für schuldig erklärt werden, denn er war nicht schuldfähig. Er ist auch nicht „Angeklagter“ sondern „Betroffener“, so ist die Terminologie. Für Opfer, ist ein großer Nachteil, gibt es in derartigen Verfahren kein Schmerzensgeld oder ähnliche Entschädigungen.

Opfervertreterin Anita Einsle

Hintergründe der Tat

Verteidiger Stefan Harg gibt in seinem Eröffnungsvortrag Einblicke in die Hintergründe des Falles.

Verteidiger Stefan Harg mit Betroffenem

Seit dem 12. Lebensjahr ist der junge, psychisch kranke Mann wegen Depressionen in Behandlung. 2012 erkrankte er an Schizophrenie. Leider zeigte er sich der Patient bei der Behandlung nicht sehr kooperativ, weshalb sich auch keine Therapieerfolge einstellten. Als er aus seiner WG für psychisch Kranke flog, zog er bei einer Bekannten in Bregenz ein. Laut Harg überredete diese Bekannte den jungen Mann, die Medikamente zu reduzieren und die Arzneien durch Gebete zu ersetzen. Eine schlechte Idee, wie sich herausstellen sollte. Noch am Tag vor den Taten versuchte der Vater des Betroffenen eine Einweisung zu erwirken, doch scheinbar teilte man ihm mit, dass dies nicht so ohne weiteres möglich ist

Täter erzählt

Nach den Eröffnungsplädoyers ist der Betroffene am Wort. Er lässt Revue passieren, was er noch in Erinnerung hat. Das ist nicht allzu viel, denn er lag nach einem Selbstmordversuch zehn Tage im Koma. Der junge Mann gibt sein Bestes, beantwortet verzögert, aber konzentriert alle Fragen. Nach den zwei Messerangriffen versteckte er sich am Pfänderhang in einem Müllcontainer, wurde von Wanderern nach Hause gebracht, wo er verhaftet wurde. Nach dem Betroffenen wird jener Zeuge befragt, welcher auf der Rheinstraße angegriffen und verletzt wurde.

Psychiatrisches Gutachten

Reinhard Haller erläutert seine Expertise und er führt aus, dass der junge Mann bereits als Jugendlicher psychisch schwer krank war, dass seine Krankheit einen schleichenden, relativ unauffälligen Verlauf hatte. Beides, so Haller, schlecht, was die Zukunftsprognose betrifft. Mit 17 lag bereits eine schwere psychotische Erkrankung vor, der Unterländer war insgesamt zwölf Mal im Landeskrankenhaus Rankweil. Drogen und Alkohol machten die Situation noch schwieriger. Patienten würden in ihrer Verzweiflung immer wieder diesen falschen Weg der Selbstbehandlung einschlagen, so der Haller. Zwischendurch setzte der Patient immer wieder die Medikamente ab, ebenfalls äußerst gefährlich.

Knapp überlebt

Rund einen Monat nach den Messerattacken plagten den junge Mann Schuldgefühle, er strangulierte sich und es grenzt beinahe an ein Wunder, dass der Mann diesen Suizidversuch überlebte. 99 Prozent solcher Menschen bleiben danach im Koma. Für eine bedingte Einweisung, also Auflagen und Weisungen für ein Leben außerhalb einer geschlossenen Anstalt, ist es laut Haller noch viel zu früh. Letzte Woche habe der Patient noch unter Angstzuständen gelitten, fürchtete ermordet zu werden und verweigert sein Essen mit dem Standpunkt, dass essen Sünde sei. Die Therapiemotivation schwanke, so der Gutachter. Am Nachmittag ist der Gerichtsmediziner Walter Rabl am Wort. Er wird zu den Verletzungen Stellung nehmen.

Ungünstige Prognose

Im Raum steht zweifacher Mordversuch. Laut Gutachter Reinhard Haller stehen die Prognosen ungünstig. Die Psychose sei chronisch, immer wieder fehle therapeutische Kooperationsbereitschaft, so das Gutachten. Zunächst sprach der Betroffene von Eingebung und Stimmen, die ihm die Tötung befohlen hätten, dann widerrief er seine Aussage. Nach der Tat flüchtete er Richtung Pfänderbahn, verstecke sich im Wald und wurde erst am nächsten Morgen, völlig durchgefroren und verwirrt, von Wanderern entdeckt. Das Schwurgericht ist bis in den Nachmittag anberaumt.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. back to homepage
  • ADMIN AT
  • Vorarlberg
  • Brutale Messerattacke heute vor dem Schwurgericht