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Cobra-Unfall: StA ermittelt gegen "bekannte Person"

Cobra-Affäre - StA Korneuburg ermittelt gegen "bekannte Person"
Cobra-Affäre - StA Korneuburg ermittelt gegen "bekannte Person" ©APA (Symbolbild)
In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer hat die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg Ermittlungen gegen "zumindest eine namentlich bekannte Person" eingeleitet.
Neue Details zu Unfall
Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs
StA Korneuburg ermittelt

Einen entsprechenden Bericht des "Kurier" (Freitagsausgabe) bestätigte Behördensprecherin Gudrun Bischof auf Anfrage. Die Identität wurde nicht bekanntgegeben.

"Der angezeigte Sachverhalt wird in alle Richtungen überprüft", sagte Bischof zur APA. Weitere Details wurden nicht genannt.

Nehammer-Personenschützer bauten betrunken Unfall

In der Cobra-Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. In einem anonymen Schreiben wurden Vorwürfe erhoben, Nehammer könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen, was der Kanzler selbst erbost als unwahr zurückwies.

Cobra-Chef wird Amtsmissbrauch vorgeworfen

Auch dem Chef der Polizei-Sondereinheit, Bernhard Treibenreif, wird in dem anonymen Schreiben "Amtsmissbrauch" vorgeworfen. Er habe sich vom Kanzler "hinreißen" lassen, die Dienstzeiten der Beamten zu verändern, damit der Vorfall offiziell in die Freizeit der beiden fällt. Treibenreif wies die anonymen Vorwürfe nach deren Aufkommen zurück.

Der Akt in der Causa hatte zuletzt mehrere Stationen durchlaufen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen eine "bekannte Person" war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt von Amts wegen eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles wurde das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Dieses wiederum delegierte den Fall an die Behörde in Korneuburg. Von dort ging der Akt weiter an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die ihn schließlich Ende April nach Prüfung der Zuständigkeit wieder nach Korneuburg retournierte.

(APA/Red)

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