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Corona: Ausreisetestpflicht für Tiroler Pitztal

Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen.
Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen. ©VOL.AT/Mayer
Das Land Tirol hat für das Pitztal (Bez. Imst) eine Ausreisetestpflicht verfügt. Sie tritt morgen, Sonntag, in Kraft und bleibt vorerst bis einschließlich 9. Juni aufrecht - auch für Geimpfte und Genesene, hieß es am Samstag in einer Aussendung des Landes.

"Im Pitztal verzeichnen wir ein dynamisches Infektionsgeschehen. Allein in den vergangenen 24 Stunden hat es 26 neue Coronavirus-Fälle gegeben", erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind Kinder unter zehn Jahren, Schüler beim Schulbesuch, Güterverkehr und Personen, die unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege zu erledigen haben. Für das Pendeln zwischen den betroffenen Gemeinden ist kein Test nötig.

>> Alle Informationen zu Covid-19 auf VOL.AT <<

(APA)

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