Von Christiane Eckert
Zum Prozess kommt sie nicht, sie befindet sich wegen ihrer Depressionen in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Auch damals, im April in Höchst, hatte die in Vorarlberg wohnhafte Schweizerin offenbar Angst, als sie kontrolliert wurde. Den Führerschein zeigte sie, Pass oder Ausweis aber nicht, weshalb es eine Diskussion gab. Diese beendete die Lenkerin des Pick-Ups, in dem sie auf den vor ihr stehenden Polizisten losfuhr. Dieser sprang nach oben und rollte über die Motorhaube ab. Verletzt wurde er nicht.
Geständig und einverstanden
Die zum Prozess ärztlich Entschuldigte ist mit einem Abwesenheitsurteil einverstanden. Somit wird nur der, zum Verfahren als Zeuge geladene, 36-jährige Polizist einvernommen. Für den Widerstand gegen die Staatsgewalt und die versuchte, schwere Körperverletzung gibt es 3600 Euro Strafe, weitere 3600 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Die Flucht damals in Höchst setzte sich übrigens fort, bis die Dame in Hard endgültig angehalten werden konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(red/ec)