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Coronavirus: Salzburgerin floh aus Isolierstation und ging nach Hause

Die Salzburgerin floh trotz Verdacht auf Coronavirus aus dem Spital.
Die Salzburgerin floh trotz Verdacht auf Coronavirus aus dem Spital. ©APA/HANS PUNZ
Eine 31-jährige Salzburgerin, die am Dienstag wegen Verdachts einer Coronavirus-Infektion mit der Rettung in das Uniklinikum Salzburg gebracht und auf der Isolierstation aufgenommen worden war, hat das Spital in der Nacht auf Mittwoch ohne Absprache mit dem Personal verlassen.

Die 31-jährige Salzburgerin, die am Dienstag wegen Verdachts auf eine Coronavirus-Infektion auf die Isolierstation des Uniklinikums Salzburg gebracht worden war und in der Nacht aus dem Spital verschwunden ist, wurde am Mittwoch um 10.30 Uhr an ihrer Heimatadresse von der Polizei und Rettung angetroffen. "Sie wird derzeit in die SALK überstellt", informierte die Stadt Salzburg.

Salzburgerin verschwand aus Isolierstation und ging nach Hause

Das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Salzburg hat der Polizei nach dem Epidemiegesetz zunächst einen Ausforschungsauftrag und dann einen Bewachungsauftrag erteilt, bis eine endgültige Abklärung der Erkrankungslage erfolgt ist. Laut dem Epidemiegesetz habe die Behörde den Anspruch der Bevölkerung auf höchstmöglichen Schutz durchzusetzen, wenn notwendig mit Unterstützung der Exekutive, erläuterte Amtsleiter Michael Haybäck im APA-Gespräch. Im Regelfall begebe sich der Betroffene freiwillig in Behandlung.

Bewegungs- und Kontaktprofil wird erstellt

Seitens des Amtes für Öffentliche Ordnung und des Gesundheitsamtes wird nun ein neues Bewegungs- und Kontaktprofil der Frau seit ihrem Verschwinden aus dem Krankenhaus erstellt, um herauszufinden, mit welchen Personen an welchen Orten sie in der Zwischenzeit Kontakt gehabt hatte. Je nachdem, wie eng der Kontakt war, könnten auch diese Personen zur Abklärung einer möglichen Infektion ins Krankenhaus gebracht werden.

Rachenabstrich zur Abkärung nach Wien egschickt

Am Dienstagabend wurde eine Probe - ein Rachenabstrich - an ein Labor nach Wien geschickt. Die Probe wird nun prioritär behandelt, das wurde mit dem Gesundheitsamt der Stadt Salzburg so abgesprochen. Ein Ergebnis der Probe wird am späteren Mittwochnachmittag erwartet.

Die Frau sei gestern freiwillig ins Krankenhaus gekommen und habe sich kooperativ gezeigt, sagte der Sprecher des Uniklinikums Salzburg, Wolfgang Fürweger, zur APA. Die Patientin habe in der Nacht die Isolierstation verlassen, ohne das Krankenhauspersonal zuvor davon in Kenntnis gesetzt zu haben.

Bei der Kontrolle durch einen Pfleger sei das Bett der Patientin um 3.00 Uhr leer aufgefunden worden. Der Leiter der dritten Medizin, Primar Richard Greil, auf der sich die Isolierstation befindet, wurde verständigt, so der Kliniksprecher. Anschließend wurde die Polizei, die Landessanitätsdirektion und das Gesundheitsamt der Stadt Salzburg über das Verschwinden der Frau informiert.

Salzburgerin reiste von Taiwan nach Neuseeland

Die 31-Jährige war am 7. Jänner von Taiwan nach Neuseeland gereist. Am 26. Jänner trat sie die Rückreise aus Neuseeland an. Auf dem Rückflug traten Atemwegsbeschwerden auf. Nach ihrer Rückkehr hatte sie die bundesweite Hotline der telefonischen Gesundheitsberatung "Wenn's weh tut! 1450" angerufen. Nachdem sie ihre Symptome wie Husten geschildert hatte, wurde ein für Infektionsfälle speziell ausgestatteter Rettungswagen zu der Frau geschickt. Das Rote Kreuz brachte sie ins Uniklinikum Salzburg. Eine Influenza-Infektion konnte ausgeschlossen werden, die Probe war negativ. Deshalb besteht laut der Klinik ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus.

Verdachtsfall in Salzburg erneut negativ

Der Verdacht einer Coronavirus-Infektion hat sich bei einer 31-jährigen Salzburgerin nicht bestätigt.

Nach der "Flüchtigen" wurde vorerst weiter gesucht. Am Vormittag war sie dann jedenfalls zu Hause: Sie wurde um 10.30 Uhr in ihrer Wohnung von Polizei und Rettung angetroffen. Die Frau habe sich freiwillig in die Klinik zurückbringen lassen, sagte der Primar. Sie habe zwar am späten Abend und in der Nacht noch drei Mails an Adressen der Salzburger Landeskliniken geschickt, zum Beispiel an die Anstaltsapotheke, und darin erklärt, dass sie um 1.45 Uhr zu Hause sein werde, doch die Adressaten hätten die Mails in der Nacht nicht gelesen und auch mit der Betreuung der Patientin nichts zu tun gehabt. "Die Mails sind im Laufe des Vormittags bei uns eingegangen", erklärte Greil. Warum die Frau das Krankenhaus verlassen hat, wurde aus Datenschutzgründen nicht bekanntgegeben. Greil verwies auf seine ärztliche Verschwiegenheitspflicht.

Das Verhalten der Patientin, das Spital unangekündigt zu verlassen, bezeichnete der Primar als ungewöhnlich. Die Frau sei grundsätzlich nicht zwangseingewiesen worden, sagte er. Sie hätte wissen müssen, wie die Lage einzuschätzen sei, weil sie auch mit einem speziell ausgestatteten Rettungswagen in die Klinik gebracht worden war. Man gehe davon aus, dass ein Betroffener eine Abklärung und eine allfällige Behandlung von sich aus wünsche. Bei einer meldepflichtigen Erkrankung müsse der Aufenthaltsort des Betroffenen bekanntgegeben werden. Die Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Salzburg, Astrid Reichl-Marko, ging ebenfalls davon aus, dass die Frau ausreichend über die Verdachtslage informiert worden sei. Eine Isolierstation, in der alle Personen vermummt seien, stelle aber eine Extremsituation für die Patienten dar, gab die Ärztin zu bedenken.

Epidemiegesetz geht von verständigem Bürger aus

Das Epidemiegesetz gehe grundsätzlich von einem verständigen Bürger aus, im Ernstfall müsse die zuständige Behörde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, erläuterte Haybäck. Behördliche Zwangsmaßnahmen würden ergriffen, um auch eine mögliche Gefährdung anderer Personen hintanzuhalten.

Bevor das negative Testergebnis am Mittwochnachmittag vorlag, hatte Greil erklärt, dass bei der 31-Jährigen keine relevanten Symptome in Hinblick auf eine Coronavirus-Infektion vorlagen. Zum allgemeinen gesundheitlichen Zustand der Frau machte der Arzt keine Angaben. Dies gehe über den Verdachtsfall hinaus und sei nicht relevant für die Öffentlichkeit.

(APA/Red)

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