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Das bringt 2018: Bankomatgebühren nur in Ausnahmefällen

Bankkartenbesitzer haften nur mehr bis 50 Euro
Bankkartenbesitzer haften nur mehr bis 50 Euro ©APA
Banken dürfen ab 13. Jänner 2018 ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für einzelne Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen.

Außerdem muss die kontoführende Bank immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die von Banken unabhängige Automatenbetreiber wie derzeit Euronet für Geldabhebungen verlangen. Auch weitere Verbesserungen für Bankkunden kommen.

Wien. Nur wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt, das auch alle Bankomatbehebungen inkludiert, und einem Tarif mit niedrigerer Kontoführungsgebühr wählen können, bei dem zusätzliche Kosten für einzelne Bankomatbehebungen anfallen, dürfen die Banken Gebühren für Bankomatbehebungen verrechnen.

Bank muss bei Kontenüberziehungen informieren

Änderungen gibt es auch bei Kontenüberziehungen. Wenn ein Kunde dies mehr als drei Monate lang über den vereinbarten Rahmen hinaus tut und diese Überziehung durchgehend das eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge ausmacht, muss ihn die Bank darüber informieren und einen kostengünstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten.

Des weiteren werden die Banken dazu verpflichtet, zu jedem Kontomodell vorvertragliche Entgeltinformationen anzubieten, und zwar in einem einheitlichen Format und unter Verwendung standardisierter Kontobegriffe.

Mindestens einmal jährlich muss jeder Kontoinhaber zudem eine Entgeltaufstellung bekommen, die neben den Gesamtkosten auch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kontodiensten enthält und auch Extragebühren auflistet, die nicht im Kontopaket enthalten sind. Auch die Soll- und Habenzinsen müssen in der Aufstellungen angegeben werden. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Bestimmungen steht noch nicht fest und hängt noch von einem EU-Rechtsakt ab.

Kunden haften nur noch bis maximal 50 Euro

Eine weitere Verbesserung: Kunden haften bei Missbrauch ihrer Bankomat- oder Kreditkarte oder ihres Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurden. Bisher waren es bis zu 150 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.

Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.

Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der Karte “geblockt”. Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu sperren.

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