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Das bringt 2018 - Frauen profitieren von höherer Mindestpension

Frauen sollen verstärkt in Führungspositionen kommen.
Frauen sollen verstärkt in Führungspositionen kommen. ©APA
Mit 1. Jänner 2018 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, mit dem der Frauenanteil in Aufsichtsräten steigen soll. Auch von der Erhöhung der Mindestpension sollen rund 1,2 Millionen Frauen profitieren. Ab Mitte des nächsten Jahres ist auch die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe abgeschafft. Auch die Durchführung des Frauenvolksbegehrens ist geplant.

Die bisherige Regelung der Notstandshilfe hat sich vor allem für Frauen oft negativ ausgewirkt, denn aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens hatten sie vielfach keinen Anspruch. Die Anrechnung ist ab 1. Juli 2018 Geschichte, dies soll Frauen in Armut unterstützen. Auch die Erhöhung der Mindestpensionen um 2,2 Prozent soll Frauen zu gute kommen, sie gilt ab 1. Jänner.

 

Künftig soll weiters sichergestellt sein, dass in Aufsichtsräten großer und börsenotierter Unternehmen je mindestens 30 Prozent Frauen bzw. Männer sitzen. Wird die 30-Prozent-Quote nicht erfüllt, bleiben die entsprechenden Aufsichtsratsmandate unbesetzt bzw. ist die Wahl ungültig. Damit soll gewährleistet werden, dass die noch immer bestehende gläserne Decke auch in der Privatwirtschaft weiter durchbrochen wird. Derzeit sind dort laut Angaben des Frauenressorts nur 18 Prozent in Aufsichtsräten zu finden, während der Bund in die staatsnahen Firmen bereits mehr als 40 Prozent Frauen entsende.

Für Anfang nächsten Jahres wurde außerdem die Neuauflage des Frauenvolksbegehrens angekündigt. Der Forderungskatalog deckt dabei die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab. Ein genaues Datum für die Durchführung des Volksbegehrens steht noch nicht fest, Unterstützungserklärungen werden ab 12. Februar gesammelt.

Im neuen Regierungsprogramm versprechen ÖVP und FPÖ weitere Maßnahmen für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für Alleinerzieher will man die Unterhaltshöchstgrenze evaluieren, angekündigt wurde auch der Ausbau von Gewaltschutzzentren und Notwohnungen. Ob und welche Maßnahmen davon schon 2018 kommen, ist freilich noch nicht bekannt.

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