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Das bringt 2021: Corona-Impfung und e-Impfpass

Der e-Impfpass soll den derzeitigen Papier-Impfpass ersetzen.
Der e-Impfpass soll den derzeitigen Papier-Impfpass ersetzen. ©APA
Im Gesundheitsbereich steht vor allem die rund um den Jahreswechsel beginnende Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus im Mittelpunkt.

Bis März soll Vakzin für 450.000 Menschen in Österreich da sein, bis zum Sommer will die Bundesregierung dann ein Impfangebot für alle - gratis und freiwillig - bereitstellen. Ob dafür der geplante elektronische Impfpass schon flächendeckend zur Verfügung stehen wird, ist eher zu bezweifeln.

Erste Pilotprojekte in Wien und der Steiermark sind zwar schon gestartet worden und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat die Hoffnung geäußert, dass bis zum Eintreffen der Covid-19-Impfungen eine funktionierende, anwenderfreundliche und breit akzeptierte e-Impfpass-Gesamtlösung steht. Von den anderen Bundesländern sind aber vorerst noch keine Termine für eine Implementierung bekannt.

e-Impfpass ersetzt Papier-Impfpass

Der e-Impfpass soll den derzeitigen Papier-Impfpass ersetzen. Alle Impfungen sollen dann in einem Impfregister erfasst werden. Der Impfling kommt mit der e-card zur Impfung. Der Arzt erfasst die Daten des Impflings, danach jene des Impfstoffs und die Daten werden gespeichert. Die erhaltenen Impfungen kann der Impfling dann über das ELGA-Portal einsehen. Ein Nachtragen von bestehenden Impfungen oder eine Erinnerungsfunktion sind aktuell nicht umgesetzt, aber zukünftig vorgesehen.

Neuerungen bei der ÖGK

Im Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden Wahlarztrezepte mit Kassenrezepten gleichgestellt. Harmonisierungen gibt es auch bei Heilbehelfen und Hilfsmittel. Standardhörgeräte werden österreichweit bewilligungsfrei, für Inkontinenzprodukte gibt es künftig eine Dauerverordnung, und auch die Leistungen bei der Orthopädietechnik werden österreichweit vereinheitlicht. Die Psychotherapie auf Kassenkosten wird ausgebaut.

Kranksein wird auch 2021 teurer

Abgesehen von Corona wird Kranksein so wie jedes Jahr auch 2021 wieder teurer. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 40 Cent auf 12,70 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,50 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1.000,48 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.578,36 Euro monatlich haben. Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 180 Euro auf 5.550 Euro erhöht wird. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2021 mindestens 37 Euro (bisher 35,80 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 111 Euro (bisher 107,40 Euro).

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(APA)

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