Aufgrund der Amtsverschwiegenheit kann zurzeit weder bestätigt noch dementiert werden ob ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Beurteilung beziehungsweise zum Widerruf des akademischen Grades eingeleitet worden ist. Grundsätzlich werden jedoch derartige Verfahren von dem Universitätsstudienleiter auf Basis von Fachgutachten entschieden. Wird eine Beurteilung für nichtig erklärt, kann dagegen beim Akademischen Senat berufen werden. Mit einer Bestätigung durch diese Instanz wäre die Entscheidung dann aber rechtskräftig. Die Universität soll die Doktorarbeit bereits seit vergangenem Herbst überprüfen.
Stoiber schrieb über Föderalismusreform in Deutschland
Stoiber, der als Kommunalpolitiker in Bayern tätig ist, hatte die Arbeit mit dem Titel “Die Föderalismusreform I der Bundesrepublik Deutschland – Beschreibung und Bewertung der Reform und eine Analyse der Bewährung in der Praxis anhand des Nichtraucherschutzes” 2010 eingereicht. Unter anderem setzt sich die Arbeit laut der Kurzbeschreibung im Online-Katalog der Universität Innsbruck mit der 2003 eingesetzten Föderalismuskommission auseinander. Ihre Aufgabe war, unter dem Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) Vorschläge für eine neue Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zu erarbeiten. Dominic Stoiber selbst, war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Wann mit einem Ergebnis der Überprüfung der Doktorarbeit zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.
(Red./APA)