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Doppelstaatsbürgerschaften: Kaum Aberkennungen

In nur rund 30 Fällen österreichweit kam es zur Aberkennung.
In nur rund 30 Fällen österreichweit kam es zur Aberkennung. ©APA
In Vorarlberg wurde in mittlerweile neun Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. In drei Fällen ist der Entzug rechtskräftig.

Die österreichischen Behörden haben nach Kritik der FPÖ in den vergangenen Monaten tausende Fälle möglicher illegaler türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaften überprüft. In nur rund 30 Fällen österreichweit kam es zur Aberkennung, bestätigten die zuständigen Landesbehörden in einem Rundruf der APA einen Bericht des “Kurier” vor einigen Tagen.

Vorarlberg: Entzug in drei Fällen rechtskräftig

In Vorarlberg wurde in mittlerweile neun Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. In drei Fällen ist der Entzug rechtskräftig, die anderen sechs Verfahren liegen wegen erhobener Einsprüche beim Landesverwaltungsgericht. Weitere 33 Feststellungsverfahren seien am Laufen, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Vorarlberger Landhaus. Ursprünglich wurden in Vorarlberg 147 Fälle geprüft.

Oberösterreich: sechs Bescheide

Oberösterreichs Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) berichtete von vorerst sechs Bescheiden auf Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Allerdings seien sie noch nicht rechtskräftig, weil die Berufungsfrist noch bis Ende Jänner laufe. Aus der übermittelten Liste mit infrage kommenden 12.000 Personen seien 4.000 Verdachtsfälle herausgefiltert worden. Bei 50 davon sei exemplarisch ein Verfahren eingeleitet worden. Wenn gegen die bisherigen sechs Bescheide kein Einspruch erfolge, sollen auch die restlichen 44 abgehandelt werden. Vor weiteren Verfahren sei abzuwarten, wie die nächsten Instanzen entscheiden.

Podgorschek bedauerte, dass die Rechtslage in dieser Angelegenheit nicht praktikabel sei. Denn es bestehe keine Mitwirkungspflicht der betroffenen Personen in den Verfahren. Im Regierungsprogramm sei aber das Vorhaben enthalten, das Staatsbürgerschaftsrecht entsprechend zu ändern. Ein weiteres Hindernis sei, dass die türkischen Behörden nicht mitwirken. Betreffend Wählerevidenz seien von der FPÖ nach dem Wahlergebnis keine Einsprüche gegen “Scheinstaatsbürger” erfolgt.

Kaum Aberkennungen auch in Niederösterreich, Wien, Salzburg

Bisher seien zwei Bescheide erlassen worden, sagte Peter Anerinhof, Leiter der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich. Im Zusammenhang mit weiteren Überprüfungen gebe es auch Anfragen an türkische Behörden. Anerinhof sprach von 100 eingeleiteten Fällen, wo es möglich sei, dass es sich um Doppelstaatsbürger handle. Gegen die Wählerevidenz seien nur “sehr wenige” Einsprüche eingegangen, “Bezeichnend” in diesem Zusammenhang sei, dass es beim Wählerverzeichnis nur eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht gegeben habe, so der Abteilungsleiter.

In Wien sind in der MA 35 aktuell 6.655 Feststellungsverfahren in Bearbeitung. In vier Fällen wurde per Bescheid der Verlust der Staatsbürgerschaft festgestellt. Einspruch gegen die Wählerevidenz gab es in diesem Zusammenhang keinen.

Im Bundesland Salzburg wurden bisher rund zehn Aberkennungs-Bescheide erlassen. Drei sind mittlerweile rechtskräftig, gegen fünf bis sechs sind Beschwerden eingegangen, wie Martin Saller vom Referat Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg erklärte. In den nächsten drei Wochen sollen weitere fünf bis zehn Bescheide verschickt werden. Rund 800 Feststellungsverfahren sind im Gange. Bezüglich der Nationalratswahl und der Bürgermeisterwahl in der Stadt Salzburg im Vorjahr könne er nicht ausschließen, dass es bei Gemeindeämtern Einsprüche gegen Wählerlisten gegeben hat, ein spezielles Phänomen aufgrund von Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht feststellbar, so Saller.

In Tirol wurde in Zusammenhang mit der türkischen Wählerevidenz, die seitens der FPÖ im Mai 2017 dem BMI übermittelt worden war, ein Musterverfahren eingeleitet und ein Bescheid erlassen, teilte das Land mit. Nachdem gegen den Bescheid Beschwerde erhoben wurde, sei nun das Landesverwaltungsgericht Tirol zuständig. Der Ausgang dieses Verfahrens werde daher auf die Erledigung der 1.900 weiteren Verdachtsfälle Auswirkungen haben, hieß es. Verfahren zur Berichtigung der Wählerevidenz wegen doppelter Staatsbürgerschaft waren nicht bekannt.

124 von ursprünglich 136 Feststellungsverfahren sind im Burgenland in Bearbeitung, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ). 2017 wurden zwei Feststellungsbescheide erlassen, in diesem Jahr bisher einer. Einsprüche gegen die Wählerevidenz vor der Nationalratswahl seien im Burgenland “kein großes Thema” gewesen.

In Kärnten laufen weiterhin die Ermittlungsverfahren in rund 70 Verdachtsfällen. “Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können erst ab 23. Jänner getätigt werden, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass solche Einsprüche erfolgen werden”, sagte ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Kaiser hatte im vergangenen Jahr betont, dass bei Personen, die sich illegal die österreichische Staatsbürgerschaft angeeignet haben, “unverzüglich die Aberkennung” einzuleiten sei.

Beim Land Steiermark sind derzeit laut der Abteilungsleiterin für Verfassung und Inneres, Angelika Unger, 140 Feststellungsverfahren wegen des Verdachts der Doppelstaatsbürgerschaft gelistet. 25 wurden bereits eingestellt, da sich der Verdacht nicht bestätigt hatte. In einem Fall wurde kürzlich ein Bescheid erlassen, wonach die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird. Dagegen könne die betroffene Person nun noch ein Rechtsmittel einlegen. In drei Fällen konnten die Personen entlastende Beweise vorbringen. Daher wurden diese Verfahren eingestellt.

(APA)

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