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Drei Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Zwei Schwestern wurden Opfer von sonst so freundlichem Nachbarn.

Von Christiane Eckert

Die beiden Familien wohnen seit einiger Zeit im selben Mehrparteienhaus im Unterland. Beide Familien haben Kinder, die in etwa gleich alt sind. Auch deshalb waren die zwei Mädchen, die beide noch keine 14 Jahre alt sind, fast täglich bei den Nachbarn. „Diese Situation nutzte der Angeklagte aus, wenn er mit einem Kind alleine im Raum war“, so Staatsanwalt Johannes Hartmann. Er begrapschte die zwei und es kam auch zu intensiveren sexuellen Übergriffen an den zwei Schülerinnen. Der 41-jährige Angeklagte beteuert seine Unschuld, seit Monaten sitzt der bislang Unbescholtene in U-Haft.

Schuldig

Verteidiger Hamza Ovacin betont, dass die Version der Mädchen so nicht stimmen könne. Zum einen gebe es zeitliche Widersprüche. Zum anderen sei auffallend, dass die Mädchen die angeblichen Taten von selbst erzählt hätten, normalerweise würden Opfer schweigen, so der Anwalt. Zum anderen falle ins Auge, dass die Geschichte erst klein begann, mit angeblichem Grapschen und dann immer größer wurde, bis sich die Übergriffe in den Schilderungen steigerten und immer massiver wurden. Das alles sei zu wenig an Beweisen, so der Anwalt. Der Schöffensenat spricht den Angeklagten nach einem ganztägigen Prozess jedoch schuldig und verurteilt ihn zu drei Jahren unbedingter Haft. Den Opfern werden insgesamt 8000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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