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Ex-Libro-Chef Rettberg entgeht seit Jahren achtmonatiger Haftstrafe

Seit September 2008 ist ein Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt rechtskräftig, demzufolge der ehemalige Libro-Generaldirektor Andre Rettberg schon längst eine achtmonatige Haftstrafe abgesessen haben müsste.
Der mittlerweile 52-Jährige hat die Strafe jedoch bis heute nicht angetreten. Das rechtskräftige Urteil bezieht sich nicht auf die Libro-Pleite, deretwegen sich Rettberg ab 17. Jänner wegen schweren Betrugs und Untreue wiederum vor einem Schöffensenat unter der Leitung der Wiener Neustädter Richterin Birgit Borns verantworten wird müssen. Während es diesmal um bis zu zehn Jahre Haft geht, hatte Borns bereits im Mai 2006 den Ex-Libro-Chef wegen versuchter betrügerischer Krida zu drei Jahren teilbedingter Haft verdonnert, weil dieser im Zuge der Insolvenz der börsenotierten Buch- und Papierwaren-Kette sein privates Vermögen seinen Gläubigern verheimlichen wollte.

Erstaunlicherweise ist es Rettberg bisher gelungen, dem Gefängnis zu entgehen, obwohl ihm dem Vernehmen nach bereits eine Aufforderung zum Strafantritt ins Haus geflattert sein soll. Zunächst ersuchte er um einen Strafaufschub aus beruflichen und privaten Gründen, der bewilligt wurde. Im heurigen Jahr brachte Rettberg dann einen Antrag auf Wiederaufnahme des an sich abgeschlossenen Verfahrens ein, da ein neues, bisher nicht bekanntgewesenes Beweismittel vorläge.

Dieser Wiederaufnahmeantrag wurde vor wenigen Tagen vom Wiener Neustädter Landesgericht als unbegründet abgewiesen, wie Gerichtssprecher Hans Barwitzius auf APA-Anfrage bestätigte. Dagegen hat Rettberg jedoch eine Berufungsmöglichkeit ans Wiener Oberlandesgericht (OLG), der aufschiebende Wirkung zukommt. Unabhängig davon hat seine Anwältin Elisabeth Rech bei der Vollzugsdirektion einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest deponiert: Sie will ihrem Mandanten mit einer Fußfessel das Gefängnis und damit die Schmach ersparen, dass dieser von der Justizwache jeweils in Handschellen zum großen Libro-Prozess vorgeführt wird.

Ob Rettberg mit einer Fußfessel vor den Schöffensenat treten wird, hat die Vollzugsdirektion zu entscheiden, falls das OLG den abgelehnten Wiederaufnahmeantrag bestätigt.

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