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Ex-Polizist wegen illegaler Datenabfragen vor Gericht

Soll als Polizist hochsensible Personendaten in über 90 Fällen abgefragt haben
Soll als Polizist hochsensible Personendaten in über 90 Fällen abgefragt haben ©VOL.AT/Eckert
Ein früherer Polizist muss sich ab heute, Dienstag, zum wiederholten Mal vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Dabei geht es um illegale Abfragen aus dem Polizeicomputer zu hochsensiblen Personendaten. Der 58-Jährige wurde bereits vergangenes Jahr zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Beschuldigte soll ohne dienstlichen Grund über 90 Abfragen aus dem Strafregister getätigt haben. Dadurch soll er auch den Staat um Verwaltungsgebühren von knapp 1.000 Euro, die für die Abfragen fällig gewesen wären, geprellt haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Mann bestritt laut ORF vor Gericht die Vorwürfe. Er habe zwar Personenabfragen für eine Liechtensteiner Sicherheitsfirma, für die er nebenbei arbeitete, aus dem Polizeicomputer gemacht - vor allem über Mitarbeiter, die für die Begleitung von Geldtransporten eine Bestätigung ihrer Unbescholtenheit brauchten. Das sei aber nicht illegal gewesen.

Der Inhaber der Sicherheitsfirma sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe seine Hilfe bei der kurzfristigen Datenbeschaffung angeboten. Alle Mitarbeiter hätten Bescheid gewusst, keiner hätte sich etwas dabei gedacht. Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der Sicherheitsfirma widersprachen dem als Zeugen. Sie hätten nichts von den Abfragen gewusst und auch nie den Auftrag dafür gegeben.

Bereits wegen Datenabfragen verurteilt

Der frühere Polizist wurde bereits im Sommer des Vorjahres wegen unerlaubter Datenabfragen verurteilt - die Strafe wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit lautete auf 24 Monate Haft, 16 Monate davon wurden auf Bewährung ausgesprochen.

Das Gericht ging damals auch davon aus, dass der 58-Jährige die illegal abgefragten Daten für Geld weitergab. Im März dieses Jahres wurde der Mann, der den Polizeidienst inzwischen verlassen hat, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt.

Urteil für Mittwoch erwartet

Ein Urteil im aktuellen Fall, der im März bereits einmal vertagt worden war, wurde ursprünglich für Mittwoch erwartet. Da sich mehrere Zeugen entschuldigt haben oder nicht vor Gericht erschienen sind, erschien dies aber am Dienstagmittag ungewiss.

Chronologie

(APA)

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