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Anti-Teuerungspaket: So kommt man an sein Geld

So kommt man an sein Geld
So kommt man an sein Geld ©Canva
Derzeit gibt es eine Reihe an Förderungen vom Staat, die man bekommt. Manche Boni bekommt man automatisch überwiesen, andere müssen selbst beantragt werden.
Vorarlberg präsentiert Entlastungspaket
Alle Fakten zum Entlastungspaket

Man verliert schnell den Überblick über die Förderungen. Damit man keines verpasst, hat VOL.AT sie aufgelistet.

Automatisch ausgezahlte Förderungen

Teuerungs- und Klimabonus

Ab Anfang September werden 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus ausbezahlt. Somit bekommen alle Erwachsenen, die in Österreich leben insegamt 500 Euro. Kinder bekommen 250 Euro.

Teuerungsausgleich

Im September fließen 300 Euro an Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.

Teuerungsabsetzbetrag für Pensionisten

Eine gestaffelte Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt von der Höhe der Pension ab. Mehr Informationen hier.

Familienzuschuss

Der Vorarlberger Familienzuschuss wird im Oktober einmalig doppelt ausbezahlt. Zudem steigt der Mindest- und Höchstzuschuss. Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigen ab und kann hier eingesehen werden.

Schulstartgeld

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.

Familienbonus und Kindermehrbetrag

Der erhöhte Familienbonus (2.000 statt 1.500 Euro) und der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen. Die Auszahlung ist im Rahmen der Aufrollung der Lohnverrechnung voraussichtlich ab September beziehungsweise Oktober möglich oder über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022.

Die meisten Eltern haben den Antrag auf diesen Bonus bereits Anfang 2019 bei ihrem Dienstgeber auf dem Formular E30 abgegeben. Wer bisher also den Familienbonus schon mit dem Gehalt ausbezahlt bekommen hat, muss nichts machen.   War das nicht der Fall, muss ein Formular ausgefüllt werden und bei FinanzOnline oder im Finanzamt abgegeben werden. Mehr Informationen hier.

Boni, die beantragt werden müssen

Schulstartklar

Für viele Familien bedeutet der Schulbeginn eine große finanzielle Belastung. Im Rahmen von „Schulstartklar!“ werden an Schüler in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partner Gutscheine verteilt.

Alle Schüler, die einen Gutschein erhalten können, haben ein Schreiben des Sozialministers bekommen, mit dem der Gutschein (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) abgeholt werden kann. Mehr Informationen hier.

Teuerungsabsetzbetrag

Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden.

Energiekostenausgleich

Private Haushalte erhalten einen Gutschein vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), auf welchem unter anderem der Zählpunkt ergänzt werden muss. Der ausgefüllte Gutschein ist an das BMF zurückzusenden bzw. digital einzureichen. Wer diesen Gutschein noch nicht erhalten hat, kann ihn bis 31. Oktober 2022 noch beantragen.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss beträgt für diese Heizsaison 330 Euro (bisher: 270 Euro). Er kann während des Aktionszeitraums persönlich auf dem Gemeindeamt bzw. Rathaus oder direkt online beantragt werden. Mehr Informationen hier.

Weitere Links:

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/energiekosten-abfederung.html

https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/anti-teuerung-massnahmen.html

(VOL.AT)

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