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Gemeinderats-Wahlen 2020: 217 Wahlkarten in Feldkirch unkorrekt ausgestellt

Matt: "Einige wenige ungültige Stimmen werden leider nicht auszuschließen sein."
Matt: "Einige wenige ungültige Stimmen werden leider nicht auszuschließen sein." ©VN-VOL.AT
Die Stadt Feldkirch räumt Fehler bei der Ausstellung von 217 Wahlkarten ein. Den amtlichen Stimmzetteln lagen keine Kuverts dabei. Ohne Kuvert ist die Stimme ungültig.

In der Stadt Feldkirch sind für die am 13. September anstehende Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 217 Wahlkarten unkorrekt ausgestellt worden. Das hat die Stadt am Dienstag in einer Aussendung mitgeteilt. Aktuell gehe es noch um maximal 45 Fälle, die zu bereinigen seien. "Einige wenige ungültige Stimmen werden leider nicht auszuschließen sein", sagte Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP, im Bild).

Stimme ohne Kuvert ungültig

Konkret wurde es in den 217 genannten Fällen verabsäumt, ein unbeschriftetes Kuvert für den amtlichen Stimmzettel beizulegen. Stimmzettel, die nicht in einem Kuvert abgegeben werden, sind allerdings ungültig. Es habe sich um ein Versehen der zuständigen Mitarbeiter gehandelt, hieß es.

Höchstens 45 Wahlkarten noch ohne Kuvert

134 Personen, die ihren Wahlkartenantrag schriftlich oder online gestellt hatten, wurden laut Aussendung unmittelbar nach Bekanntwerden des Fehlers kontaktiert und mit einem Kuvert ausgestattet. Bei weiteren 83 Wahlberechtigten, die ihre Wahlkarte persönlich abgeholt hatten, sei die Kontaktaufnahme schon gelungen oder im Gange. Es könne nach aktuellem Stand bei höchstens 45 Wahlkarten das Kuvert fehlen, wurde betont. "Aus heutiger Sicht ist ohne Wenn und Aber festzustellen, dass den handelnden Personen ein höchst bedauerlicher und sehr ärgerlicher Fehler unterlaufen ist", sagte Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) nach einer Sitzung der Gemeindewahlbehörde.

Konsequenzen nach der Wahl?

In Feldkirch sind 25.943 Personen wahlberechtigt. Ob der Fauxpas Konsequenzen hat, wird sich wohl erst nach der Wahl zeigen. Bei den Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen vor fünf Jahren hatten die Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems wiederholt werden müssen. Die Wiederholung wurde nach einer Anfechtung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeordnet, der in beiden Städten "rechtswidrige Unregelmäßigkeiten" bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten feststellte.

(APA)

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