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Entscheidung über Hagia Sophia liegt nun bei Erdogan

©APAP/AFP, Bildmontage VOL.AT
Das Oberste Verwaltungsgericht (Danistay) der Türkei legt die Entscheidung über den künftigen Status der Hagia Sophia und eine etwaige Umwandlung in eine Moschee offenbar in die Hände von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan.
So schön ist die Hagia Sophia
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Das ist nach Angaben des Portals "OrthodoxTimes" und des römischen Pressediensts "Fides" das zu erwartende Ergebnis einer entsprechenden Gerichtsanhörung am Donnerstag.

Bis zur Veröffentlichung des Wortlauts der Entscheidung und der entsprechenden Begründungen werden demnach noch einige Tage vergehen, wie Kathpress meldet. Die Richter bekräftigten laut den Berichten frühere Entscheidungen, wonach ein Dekret des säkularen Republikgründers Mustafa Kemal Atatürk aus dem Jahr 1934, mit dem die Hagia Sophia zu einem Museum wurde, legal zustande gekommen ist. Der Status als Museumskomplex entspricht also der aktuellen Rechtslage.

Erdogan darf Status ändern

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das derzeitige türkische Staatsoberhaupt das Recht habe zu entscheiden, den Status der Hagia Sophia per Präsidialdekret zu verändern. Die Sitzung des "Danistay", der in der Türkei auch "Staatsrat" genannt wird, dauerte laut Beobachtern nicht einmal eine halbe Stunde.

Staatschef Erdogan hatte in den vergangenen Wochen die Pläne für eine Rückwidmung der Hagia Sophia in eine Moschee forciert. Die im sechsten Jahrhundert erbaute Hagia Sophia (griechisch: Heilige Weisheit), damals die größte christliche Kirche der Welt, wandelten die Osmanen nach der Eroberung Konstantinopels (heute Istanbul) 1453 in eine Moschee um. Unter Atatürk wurde sie 1934 zum Museum erklärt.

Fehlerhafte Unterschrift?

Die türkische Denkmalschutzvereinigung hatte bereits früher Vorstöße unternommen, um eine Rückumwandlung der Hagia Sophia zu erreichen - diese waren bisher aber immer erfolglos geblieben. Argumentiert wurde dabei stets, dass die Unterschrift Atatürks unter dem damaligen Beschluss zur Umwandlung der Hagia Sophia in ein Museum fehlerhaft und damit ungültig sei.

(APA/dpa)

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