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Gescheiterte AKW-Klage: Schweizer sollen uns aus der Patsche helfen

Die Klage in Österreich wurde abgewiesen, nun sollen es die Schweizer richten.
Die Klage in Österreich wurde abgewiesen, nun sollen es die Schweizer richten. ©VOL.AT/Hartinger
Der äußerst peinliche Fehler von Rechtsanwalt Christian Hadeyer, der das Land Vorarlberg im Prozess gegen das Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg vertritt, ist wohl nicht wieder gut zu machen.
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Hadeyer hat, wie von VOL.AT berichtet, verspätet ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Landesgerichts Feldkirch eingelegt. Jetzt wird versucht, mit einem Schweizer Anwalt und betroffenen Bürgern, die im Nahbereich des Kernkraftwerkes leben, eine neue Klage einzubringen. 

Landesgericht lehnt Wiedereinsetzungsantrag ab

Rechtsanwalt Hadeyer hatte am 19. Dezember 2012 noch einen Wiedereinsetzungsantrag wegen der Versäumung der Rekursfrist eingereicht. Er wollte damit erreichen, dass die versäumte Frist für den Einspruch gegen den Beschluss, wodurch die Klage wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde, wieder in den vorherigen Stand eingesetzt wird. Wie das Landesgericht Feldkirch am Dienstag mitteilte, hat die zuständige Richterin dem Antrag nicht stattgegeben.

Aus für Klage über ein österreichisches Gericht

Das bedeutet das Aus für die vom Land eingebrachte Klage gegen die Betreiber des Kernkraftwerkes Mühleberg. Zwar besteht noch die Möglichkeit, Rechtsmittel des Rekurses beim Oberlandesgericht Innsbruck einzulegen, doch ist das sehr unwahrscheinlich.

„Die Kläger werden keine weiteren Schritte veranlassen. Wenn Rechtsanwalt Hadeyer Rechtsmittel einbringen will, dann kann er das natürlich tun, aber auf eigene Kosten“, erklärt Naturschützerin Hildegard Breiner, eine der fünf betroffenen Kläger im Land.

Schweizer Anwalt bereitet neue Klage vor

Für Breiner ist das Ganze eine unsägliche Situation: „Wir haben eine Klage über ein österreichisches Gericht für am aussichtsreichsten gehalten“, zeigt sich Breiner enttäuscht. Deshalb werde nun versucht, über Schweizer Bürger eine Klage gegen das Kernkraftwerk Mühleberg einzubringen. Damit wurde der Schweizer Rechtsanwalt Rainer Weibel beauftragt.

„Weibel arbeitet schon seit Jahrzehnten mit NGOs in der Schweiz zusammen und ist ein sehr kompetenter Anwalt“, so Breiner. Doch nicht jeder Schweizer kann in diesem Fall eine Klage einreichen. „Die Klagenden müssen innerhalb eines Radius von 20 Kilometer rund um das Kraftwerk leben“, weiß Breiner. Rechtsanwalt Weibel habe hier bereits zahlreiche Kontakte zu Einwohnern und laut Breiner dürfte einer Klage nichts mehr im Wege stehen.

Land muss sich um Schadensbegrenzung bemühen

Durch das Scheitern der Klage entstehen dem Land, also dem Steuerzahler, Kosten von mehreren zehntausend Euro. Wie zu erwarten, hat die Landesregierung in ihrer Regierungssitzung am Dienstag beschlossen, den Schweizer Rechtsanwalt Rainer Weibel mit einer Klage gegen die Betreiber des Kernkraftwerkes zu beauftragen.

Schwärzler erbost über Anwalt

„Diese Idee ist schon älter und nachdem die Klage über das österreichische Gericht gescheitert ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, erklärt Landesrat Erich Schwärzler. Laut Schwärzler stehen die Chancen für eine Klage in der Schweiz sehr gut. Es gäbe auch schon interessierte Privatpersonen, die sich an der Klage beteiligen werden.

Für den Landesrat besonders ärgerlich ist der Umstand, dass der vom Land beauftragte Rechtsanwalt Christian Hadeyer versagt hat. „Deshalb werden wir auch keinen Euro an die Kanzlei zahlen. Man sollte meinen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei das Einmalseins der Juristerei beherrscht“, wettert Schwärzler.

Auch für Landeshauptmann Wallner ist ein weiterer Rekurs-Antrag beim Oberlandesgericht Innsbruck wenig aussichtsreich: „Klar ist aber, dass wir weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Kernkraftwerk Mühleberg ankämpfen werden, um eine Abschaltung herbei zu führen.

Für Michael Ritsch, Klubobmann der SPÖ, ist es traurig genug, dass so etwas überhaupt passieren kann. „Das Ganze ist eine peinliche Geschichte. Jetzt ist das Land gefordert, sich an dem Anwalt schadlos zu halten“, erklärt Ritsch.

(VOL.AT/Schmidt/red)

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