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Grasser-Prozess - Morgen starten die ersten Einvernahmen

Heute startete der fünfte Prozesstag.
Heute startete der fünfte Prozesstag. ©APA
Der fünfte Verhandlungstag im Grasser-Prozess war heute kurz und bereits um 12.30 Uhr aus. Morgen stehen noch zwei spannende Plädoyers an, danach beginnen die ersten Einvernahmen. Welcher der Angeklagten zuerst befragt wird, verriet Richterin Marion Hohenecker auf Nachfrage von Manfred Ainedter, Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), nicht.
Grasser-Prozess: Der fünfte Tag
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Sie müsse das nicht mitteilen, ließ sie Ainedter wissen, der sie zu Prozessauftakt mit Befangenheitsanträgen eingedeckt hatte. “Ich gehe davon aus, dass sämtliche Angeklagten allzeit bereit sind eine Einvernahme zu machen, ich muss nicht sagen wer als Erster dran ist.” Aber soviel verriet sie: Wie jeden anderen Verhandlungstag auch geht es morgen um 9.30 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts weiter.

Grasser nahm heute zum Teilgeständnis von Peter Hochegger vom Freitag Stellung: “Für mich ist klar, dass hier PR-Mann Hochegger versucht, sich mit der Unwahrheit freizukaufen und dass er dabei nicht davor zurückschreckt, andere in den Schmutz zu ziehen. Das war für mich eine massiv negative Überraschung, mit der ich wirklich nicht gerechnet habe”, sagte Grasser dem ORF-Radio vor Prozessbeginn. Hochegger hatte Grasser massiv belastet, der Ex-Finanzminister habe damals 2,4 Mio. Euro der Buwog-Provision kassiert.

Grasser von Hochegger “enttäuscht”

Morgen, Mittwoch, werden die Anwälte von Gerald Toifl, ehemals Rechtsvertreter des zweitangeklagten Walter Meischberger, und Norbert Wicki, Vermögensverwalter in der Schweiz, ihr Eröffnungsplädoyer halten, dann sind alle Rechtsanwälte durch und Hohenecker beginnt mit den Einvernahmen.

Dienstagvormittag hatten noch zwei weitere Verteidiger die Unschuld ihrer Mandanten beteuert. Der Rechtsanwalt Mario Schmieder, früher Kanzleikollege des nunmehr angeklagten Gerald Toifl, vertritt einen der Angeklagten zum Komplex Terminal Tower. Er verwies auf ein E-Mail, das die Staatsanwaltschaft nicht verwertet habe, das aber seinen Mandanten entlasten würde. Aufgrund technischer Probleme konnte er – im Gegensatz zu anderen Anwälten – das E-Mail nicht auf die große Leinwand projizieren. Sein Mandant sei unschuldig und werde sich nicht schuldig bekennen.

Der nächste in der Riege der Verteidiger, Ernst Schillhammer, verwies auf die geringe Bedeutung seines Mandanten, des “Vierzehntangeklagten” (nach der Reihung in der ursprünglichen Anklageschrift, Anm.), in der Causa. Sein Mandant habe zuerst eine Zahlung im Rahmen des Terminal Tower Projekts verweigert, und gemeint, das solle die Baufirma Porr selber auszahlen. “Dann kam die Anweisung, du musst das auszahlen”, daraufhin habe er es unterschrieben. Daher sei er nicht schuldig und werde sich auch nicht schuldig bekennen.

ORF-Reporter über den BUWOG-Prozess

(APA)

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