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Handel: Streit um Verkauf von Non-Food-Produkten

Lidl, Spar und Hofer wehren sich gegen die Verordnung.
Lidl, Spar und Hofer wehren sich gegen die Verordnung. ©APA
Redaktion redaktion@vol.at
Spar, Hofer und Lidl wollen ihr Sortiment im Corona-Lockdown nicht einschränken, Rewe hingegen schon.

Beim ersten Lockdown führte der Verkauf von Heimwerkerzubehör, Sportgeräten und -textilien, Gartenprodukten und Spielzeug durch die Supermarktketten zu großem Unmut von anderen Händlern, die geschlossen halten mussten.

Gesetzeswidrig laut Spar, Lidl und Hofer

"Eine Beschränkung der bei Interspar, Hofer und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente, wäre gesetzes- und verfassungswidrig", so die Händler in einer gemeinsamen Aussendung am Montagnachmittag. Zur Grundversorgung der Bevölkerung würden diese Sortimente auch während des Lockdowns weiterhin verkauft. "Diese Vorgehensweise wurde eingehend rechtlich geprüft", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. "Würde Spar, Hofer und Lidl der Verkauf von Non-Food-Sortimenten untersagt werden, würden sie keine Entschädigung erhalten. Der Verordnungsgeber (in diesem Fall der Gesundheitsminister) hat aber keine Kompetenz für eine Wettbewerbsbeschränkung", so das Fazit der Händler.

Rewe: "Wollen nicht auf dem Rücken der Händler Umsätze machen"

Rewe (Billa, Merkur, Adeg, Penny) hat im Vergleich zu anderen Lebensmittelhändlern einen relativ niedrigen Anteil an Non-Food-Artikel. "Wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen", so der Vorstand von Rewe International und Billa Merkur Österreich, Marcel Haraszti, in einer Aussendung. Man werde "selbstverständlich nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten". "Wir fordern auch unsere Kollegen im Lebensmittelhandel auf, diesen Weg mitzugehen", sagte Haraszti in Richtung der Mitbewerber.

Sutterlüty-Geschäftsführer: "Uns betrifft das kaum"

Alexander Kappaurer, GF Sutterlüty ©Christian Kerber / Sutterlüty

Auch Alexander Kappaurer, Geschäftsführer von "Sutterlüty - Mein Ländlemarkt", sagt im VOL.AT-Gespräch: "Uns betrifft das kaum, weil wir nur sehr wenig im Non-Food-Bereich anbieten. Spielwaren haben wir nur ganz wenig und auch nicht in allen Märkten." Auch Elektrogeräte habe Sutterlüty keine fix im Sortiment, nur punktuell im Rahmen von speziellen Aktion.

Umsatzstärkste Zeit für den Handel

Die Wochen vor Weihnachten sind für den Handel die umsatzstärkste Zeit im Jahr. "Und es kann nicht sein, dass wir als Lebensmittelhändler den Branchenkollegen jetzt Umsätze wegnehmen, die sie im Weihnachtsgeschäft dann nicht mehr nachholen können", so der Rewe-International-Chef.

Rechtliche Begründung

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat in der rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung das "typische Warensortiment" folgend definiert: "So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (dh etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte." Weiters heißt es in der Begründung: "Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden."

Gesundheitsminister Rudolf Anschober ©APA

Einhaltung wird kontrolliert

Lieferungen von Waren, die nicht über die offenen Geschäfte verkauft werden dürfen, seien natürlich weiterhin möglich. Wenn sich ein Betrieb nicht an die Auflagen hält, dann ist der Betriebsinhaber laut Verordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen. "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben diese über deren Ersuchen bei der Ausübung zu unterstützen", hieß es vom Gesundheitsministerium am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. (VOL.AT/ms, APA)

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