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Harntest verweigert: Zwei Wochen Ausgangssperre

Statt Ausgangssperre gibt es jetzt Geldstrafe für den unwilligen Grundwehrdiener.
Statt Ausgangssperre gibt es jetzt Geldstrafe für den unwilligen Grundwehrdiener. ©APA
Vorarlberger Grundwehrdiener widersetzte sich Befehl des Vorgesetzten zum Drogentest. Seine Disziplinarstrafe bekämpfte der Rekrut vor Gerichten erfolglos.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der seinen Grundwehrdienst in Tirol versehende Vorarlberger wurde im April 2017 positiv auf Cannabis getestet. Zwei Wochen später leistete der Rekrut dem Befehl seines Einheitskommandanten keine Folge, sich zur Drogenkontrolle einem weiteren Urintest zu unterziehen.

Daraufhin verhängte der Kommandant wegen Befehlsverweigerung über den jungen Soldaten die Disziplinarstrafe eines zweiwöchigen Ausgangsverbots. Der Beschuldigte bekämpfte die Entscheidung mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen das Menschenrecht, sich selbst mit einem Drogentest nicht bezichtigen zu müssen, vor drei Wiener Gerichten ohne Erfolg – vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Zuletzt wurde nun am Verwaltungsgerichtshof seine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts mangels einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen.

Zweierlei Maß

Ein möglicher regelmäßiger Suchtmittelmissbrauch über einen längeren Zeitraum könne grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit eines Soldaten haben, meinen die Richter des Wiener Höchstgerichts. Daher sei eine abschließende medizinische Klärung mit Urintests von Bedeutung, nicht zuletzt auch zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit des militärischen Dienstbetriebes.

Da werde mit zweierlei Maß gemessen, kritisiert Gebhard Heinzle. Die Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum sei im Bundesheer ein größeres Problem als durch Cannabiskonsum, sagt der Bregenzer Rechtsanwalt des Rekruten. Alkoholkontrollen gebe es aber beim Heer keine.

Das zweiwöchige Ausgangsverbot kann nicht mehr vollzogen werden, weil der Soldat seinen Grundwehrdienst inzwischen abgeleistet hat. Deshalb müsse sein Mandant nun eine Geldersatzstrafe von rund 250 Euro bezahlen, teilte sein Anwalt mit.

(NEUE)

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