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Kind angefahren: Zunächst Freispruch

Verkehrsunfall in Bregenz vor Gericht
Verkehrsunfall in Bregenz vor Gericht ©Pixabay
Kleinlaster fuhr auf Schutzweg Achtjährige an, die leicht verletzt wurde. Berufungsrichter hoben Freispruch auf und verhängten Geldstrafe.

Von Seff Dünser (NEUE)

Obwohl er ein Kind auf einem Schutzweg angefahren und verletzt hatte, wurde der Lenker des Kleinlasters im Vorjahr beim Strafprozess am Bezirksgericht Bregenz in erster Instanz vom angeklagten Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Grobe Fahrlässigkeit

Denn das Erstgericht konnte die ihn ent­lastenden Angaben des Angeklagten nicht widerlegen. Der Fahrer gab an, er habe unmittelbar vor der Fahrt in Bregenz am 14. Dezember 2018 die Scheiben seines Kastenwagens vom Eis befreit. Deshalb war ihm nach Ansicht des Bezirksgerichts keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Das achtjährige Mädchen, das auf dem Fußweg zur Schule um 7.49 Uhr vom nach rechts abbiegenden Fahrzeug gestreift und zu Boden gestoßen wurde, hatte Glück und wurde mit einer im Landeskrankenhaus Bregenz festgestellten Zerrung der Halswirbelsäule nur leicht verletzt. Die erlittene Gesundheitsschädigung dauerte keine zwei Wochen.

Paragraf 88 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass der Täter trotz begangener fahrlässiger Körperverletzung nicht zu bestrafen ist, wenn keine Gesundheitsschädigung oder Berufungsunfähigkeit des Opfers von mehr als 14 Tagen vorliegt.

Wenn der Täter aber grob fahrlässig gehandelt hat, ist er zu bestrafen, auch wenn die Verletzung des Opfers maximal zwei Wochen angedauert hat. Und der Angeklagte hat sich grob fahrlässig verhalten, meint der Berufungssenat des Landesgerichts Feldkirch. Deshalb wurde bei der Berufungsverhandlung in dieser Woche das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben. Der unbescholtene Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon hat der Bregenzer 100 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate Haft gewesen.

Nicht ausreichend

Der Angeklagte habe seine Fahrzeugscheiben vor der Fahrt nicht im ausreichenden Maße vom Eis befreit und damit grob sorgfaltswidrig gehandelt, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats. Deshalb habe er beim Abbiegen von der Mariahilfstraße in die Brielgasse die ebenfalls bei Grünlicht den Zebrastreifen passierende Fußgängerin übersehen.

„Wir sind alle sehr froh, dass nicht noch mehr passiert ist“, merkte die Richterin, die ab 1. August Landesgerichtspräsidentin sein wird, am Ende der Berufungsverhandlung an.

(NEUE)

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