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Kinderpornografie: Haftstrafe für rückfälligen Täter

In zwei Jahren hat der geständige Angeklagte 85.000 Bilder und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen. Dafür wurde der einschlägig vorbestrafte 59-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft. Die Strafe für den Angestellten aus dem Bezirk Dornbirn fiel streng aus, weil er rückfällig geworden ist. Bereits 2009 war er am Landesgericht wegen des Konsums von Kinderpornografie verurteilt worden, zu einer bedingten Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe. Damals war ihm die Weisung erteilt worden, sich wegen seiner pädophilen Neigung einer Psychotherapie zu unterziehen.

Mann wurde 2014 rückfällig

Ende 2013 habe er die Therapie beendet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Im Juni 2014 wurde der verheiratete Mann rückfällig und verschaffte sich wiederum kinderpornografisches Material. In der gestrigen Verhandlung wurde er gerichtlich dazu verpflichtet, die im Sommer 2016 freiwillig aufgenommene Psychotherapie fortzusetzen. Wenn er diese Bewährungsauflage nicht erfüllt, werden auch die bedingt nachgesehenen 15 Haftmonate vollzogen werden. Die drei unbedingt verhängten Haftmonate darf der Angestellte voraussichtlich daheim mit einer Fußfessel verbüßen.

Schockierende Bilder. Mit dem Herunterladen der Bilder und Videos habe sich der Angeklagte als Konsument mitverantwortlich für sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Pornoindustrie gemacht, erklärte Richter Martin Mitter­egger. Beim Anblick der beim Angeklagten sichergestellten Pornobilder mit missbrauchten Kindern „tut einem das Herz weh“, sagte der Strafrichter. „Auch ich war schockiert“, merkte Verteidiger Sanjay Doshi an.

 

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