AA

Kinox.to und movie4k: Einstweilige Verfügung zu Website-Sperren erlassen

Sperren von Kinox.to und movie4k: Vier Internetprovider von Entscheidung des Handelsgerichts Wien betroffe
Sperren von Kinox.to und movie4k: Vier Internetprovider von Entscheidung des Handelsgerichts Wien betroffe ©APA (Sujet)
Erster Erfolg für den Verein für Anti-Piraterie (VAP): Wie am Donnerstag mitgeteilt wurde, hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs der Portale movie4k und kinox erlassen. Betroffen davon sind die Provider A1, Drei, Tele2 und UPC.

Welche technischen Mittel für die Sperren verwendet werden, obliege den Internetprovidern. Laut VAP-Geschäftsführer Werner Müller war die Entscheidung “aufgrund der eindeutigen Rechtslage” zu erwarten, wie er zitiert wird. “Es wurde wieder einmal bestätigt, dass Konsumenten kein Grundrecht auf Zugang zu kriminellen Internetangeboten haben.” Er hofft nun auf eine Rückkehr der Telekom-Industrie an den Verhandlungstisch. “Es wäre höchste Zeit, eine gemeinsame Lösung im Sinne eines regulierten und verantwortungsvollen Internetmarktplatzes auszuarbeiten.”

Die Verantwortung von Internetprovidern hinsichtlich illegaler Inhalte auf Webseiten wurde sowohl im kino.to-Musterverfahrens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) festgehalten. Aufforderungsschreiben an die Provider seitens des VAP seien in der Folge allerdings ignoriert worden, weshalb der Verein Ende August Klage einreichte.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. back to homepage
  • ADMIN AT
  • Multimedia
  • Kinox.to und movie4k: Einstweilige Verfügung zu Website-Sperren erlassen