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Kleines Mädchen (1) verletzt: 28-Jähriger verurteilt

Der Handwerker erhielt eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe und muss zusätzlich 1.260 Euro bezahlen.
Der Handwerker erhielt eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe und muss zusätzlich 1.260 Euro bezahlen. ©Symbolfoto: VOL.AT/Paulitsch
Nachdem er das einjährige Kind seiner Ex-Freundin grob angepackt und verletzt haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein 28-jähriger Mann wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Der Handwerker erhielt eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe und muss zusätzlich 1.260 Euro bezahlen. Die Anklage hatte zunächst auf Quälen von unmündigen oder wehrlosen Personen gelautet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auffälliges Verletzungsmuster festgestellt

Im vergangenen Jänner wurde bei dem kleinen Mädchen, das etwas älter als zwölf Monate ist, ein auffälliges Verletzungsmuster festgestellt. Im Krankenhaus wurden Hämatome, Einblutungen und Spuren, die von Bissen stammen könnten, diagnostiziert. Die Gerichtsmedizin bestätigte, dass sich das Kind diese Verletzungen im Gesicht sowie an Rücken und Armen nicht selbst zugefügt haben kann. Als Täter kamen mehrere Personen in Betracht, schließlich wurde der 28-jährige damalige Lebensgefährte der Kindesmutter angeklagt. Er hat sich in einer Nacht um das Mädchen gekümmert, das unruhig schlief und immer wieder weinte. Der 28-Jährige bestritt jedoch sämtliche Vorwürfe und beteuerte, dem Kind keinerlei Gewalt angetan zu haben.

Wegen Körperverletzung schuldig gesprochen

Richter Dietmar Nußbaumer kam aber zu dem Schluss, dass der Angeklagte das Kind verletzt haben musste. Allerdings war für die Verletzungen kein zeitlich länger andauerndes Quälen erforderlich - das bestätigte auch das Gutachten der Gerichtsmedizin. Deshalb wurde der 28-Jährige nicht wegen des Quälens von unmündigen oder wehrlosen Personen, sondern wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Strafe für den 28-Jährigen, der nicht zum ersten Mal vor Gericht stand, wurde mit sechs Monaten bedingter Haft sowie 1.260 Euro unbedingter Geldstrafe bemessen. Dem Opfer wurden 400 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

(APA)

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