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Klimaticket als Jobticket: AK warnt vor Steuernachteilen

Arbeiterkammer warnt vor Steuernachteilen beim Jobticket.
Arbeiterkammer warnt vor Steuernachteilen beim Jobticket. ©APA
Wer zur Arbeit pendeln und dafür ein vom Arbeitgeber (voll oder teilweise) finanziertes Klimaticket, ein sogenanntes Jobticket, in Anspruch nehmen will, sollte genau nachrechnen.

Denn bei einem Jobticket gibt es für den Arbeitnehmer keine Pendlerpauschale, diese würde jedoch vor allem bei weiteren Arbeitswegen teils höher ausfallen als ein monatlicher Zuschuss vom Arbeitgeber, warnt die Arbeiterkammer (AK).

Mit Jobticket entfällt die Pendlerpauschale

"Wenn mir der Arbeitgeber zu meinem Klimaticket zum Beispiel 30 Euro im Monat dazu zahlt, dann ist das ein Jobticket und somit entfällt der Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendler-Euro," sagte AK-Steuerexpertin Dominique Feigl im Ö1-Morgenjournal des ORF-Radio. Vor allem bei Teilkostenzuschüssen und bei langen Wegstrecken könne so ein finanzieller Nachteil entstehen.

Als Beispiel führt die AK eine Arbeitnehmerin aus dem Waldviertel an, die drei Mal pro Woche rund 83 Kilometer zu ihrem Arbeitsort nach Wien pendelt. Bisher zahlte die Arbeitgeberin die Jahreskarte der Wiener Linien, die übrigen Kosten übernahm die Arbeitnehmerin selbst und machte dafür das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zur Wiener Stadtgrenze geltend.

Mit dem Umstieg auf ein Jobticket übernimmt die Arbeitgeberin weiterhin die Kosten in Höhe der Wiener Linien Karte und nimmt das Klimaticket zum Lohnkonto. Damit verliert die Arbeitnehmerin jedoch ihren Anspruch auf das Pendlerpauschale, weil das Klimaticket den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Gänze umfasst, schreibt die AK. Besser wäre es für die Arbeitnehmerin, wenn der Kostenersatz monatlich steuerpflichtig abgerechnet würde oder sie überhaupt auf den Zuschuss verzichtet und stattdessen das Pendlerpauschale für die gesamte Strecke in Anspruch nimmt.

AK: "Klimafreundliches Verhalten sollte steuerlich nicht bestraft werden"

"Prinzipiell, so die Ansicht der AK, sollte klimafreundliches Verhalten steuerlich nicht bestraft werden", heißt es in einer Aussendung vom Montag. Die AK fordert deshalb, dass Betroffenen die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt wird.

Aliquotierung des Pendlerpausche soll weiterhin ausgesetzt werden

Weiters plädiert die AK im Morgenjournal dafür, die Aliquotierung des Pendlerpauschale auch weiterhin auszusetzen. "Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es jetzt diese Sonderregelung rückwirkend mit 1. Jänner 22 auch gäbe. So lange, bis es halt wieder möglich ist uneingeschränkt an den Arbeitsplatz zu kommen", sagte Feigl gegenüber dem ORF.

Normalerweise haben nur jene Personen Anspruch auf das volle Pauschale, die mindestens zehn Tage im Monat pendeln. Darunter hat man lediglich einen Teilanspruch auf das Pendlerpauschale. Mit dem pandemiebedingten Homeoffice und der Kurzarbeit gab es jedoch deutliche Einschränkungen für die Arbeitnehmer. Im Vorjahr sei die Aliquotierung für einige Monate ausgesetzt worden, allerdings nicht für das ganze Jahr, so Feigl.

(APA/Red)

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