Wie berichtet wird derzeit überprüft, ob HC Strache seinen Hauptwohnsitz in Wien haben darf. Dazu muss sich sein Lebensmittelpunkt in der Bundeshauptstadt befinden - und nicht wie von der Kleinpartei "Wandel" behauptet in Klosterneuburg.
Ab Dienstag kann nun jeder Österreich unter Angabe seines Namens und seiner Adresse beim zuständigen Wahlreferat eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung aus dem Wählerverzeichnis beantragen. Das gilt nicht nur in eigener Sache: Jeder Österreicher kann auch die Änderung einer Eintragung bei anderen Personen beantragen. So ist es freilich auch möglich, die Streichung des Eintrags von Heinz-Christian Strache zu beantragen.
Verlust des Wahlrechts?
Wird Strache im Berichtigungsverfahren aus dem Verzeichnis gestrichen, verliert er sein aktives und passives Wahlrecht. Das bedeutet, er dürfte weder wählen - noch könnte er gewählt werden. Das gälte allerdings nur für die Landtags- und Gemeinderatswahlen in Wien - nicht generell.
Stellt die Behörde nun fest, dass Strache zum Stichtag - am 14. Juli 2020 - seinen Lebensmittelpunkt nicht in Wien hatte, könnte er tatsächlich sein Wahlrecht verlieren.
Wandel beantragt Streichung
Am Dienstag hat die Kleinstpartei "Wandel" die Streichung Straches aus dem Wählerregister beantragt. "Strache wohnt nicht in Wien und wir werden dafür sorgen, dass er hier weder wählen noch kandidieren darf", sagt Vorstandsmitglied Christoph Schütter in einer Presseaussendung.
(Red./APA)