Die Ablehnung der Apotheke durch die Bezirkshauptmannschaft sei amtliches Vorgehen gegen einen wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Obwohl sich alle Betroffenen für die Ansiedlung der Apotheke in Feldkirch Tosterst ausgeprochen höten, stelle sich die BH Feldkirch quer: “Da wiehert der Amtsschimmel“, so Loacker.
Die Entscheidung sei auch deshalb nicht nachvollziehbar, denn auch die Apothekerkammer eine zusätzliche Apotheke beführworte: „Das zeigt, dass die Vertretung der Apotheker mit einem zusätzlichen Mitbewerber leben kann. Auch die Menschen in Tosters wollen eine Apotheke. Nur die Behörde sagt nein.” Loacker fragt sich, wer die Interessen der Bürger vertritt, die eine wohnortnahe Apotheke benötigen.
Gesetz geht an Realität vorbei
Für Loacker zeigt die Entscheidung der BH Feldkirch abermals auf, dass die gesetzlichen Vorgaben bei Apotheken an der Realität vorbeigehen: „Hier wird planwirtschaftlich, an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, Gesundheitspolitik gemacht. Die Anwendung des Apothekengesetzes in dieser Form ist weder zeitgemäß, noch trägt sie zu einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung bei. Das muss sich endlich ändern.“
(red)