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Kündigung im Krankenstand möglich

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die AK Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ Mythen auf. Heute erklärt Markus Vögel, ob Sie im Krankenstand gekündigt werden können.

„Im Krankenstand darf man mich nicht kündigen?!“ Erfahren Sie im heutigen Video von Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“), dass eine Kündigung im Krankenstand möglich ist und worauf Sie im Falle der Fälle achten müssen.

Mythos und Auflösung
Da es im Arbeits- und Konsumentenrecht einige Volksweisheiten gibt, die nicht stimmen, geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in der Reihe „Glasers Weisheiten“ einigen Mythen aus diesen beiden Bereichen auf den Grund. Damit Sie mehr Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler jeweils schon am Freitag eine Volkweisheit vor – die Auflösung finden Sie dann heute auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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