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Lauteracher Biker muss doch keine „Lärm-Strafe“ zahlen

Rechtsanwalt Christoph Eberle: Die Strafverfügung gegen den Pensionisten wurde aufgehoben, die 220 Euro sind hinfällig.
Rechtsanwalt Christoph Eberle: Die Strafverfügung gegen den Pensionisten wurde aufgehoben, die 220 Euro sind hinfällig. Symbolbild / Triumph Motorrad ©Pexels.com - Sourav Mishra - Christiane Eckert
Behörde hob Strafverfügung auf: Passionierter Lauteracher Motorradfahrer muss Strafe wegen zu lauten Motorrades nicht bezahlen.
Triumph Tiger 1200: Tolles Bike, aber zu laut

Ein Lauteracher wurde mittels Strafverfügung der BH Reutte bestraft, weil er mit seiner Triumph Tiger 1200, einem Tourenmotorrad, in der Gemeinde Bichlbach auf der L21 fuhr. Eine "Lärmemmissions-Beschränkungsverordnung“ soll dort Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 Dezibel stoppen. Im Typenschein und auf dem Typenschild steht der Wert von 92, in der Zulassung stehen 97. Die Polizei richtete sich nach dem höheren Wert, eine Strafe wurde verhängt.

Aufgehoben

Doch nun kann sich der Motorradfahrer freuen, die Strafverfügung wurde aufgehoben, die 220 Euro sind hinfällig. „Die Behörde hat darauf abgestellt, dass bei unserem Mandanten vom Hersteller des Motorrades (Triumph) eine falsche Plakette angebracht war. Sie hat daher ausgeführt, dass unserem Mandanten kein Verschulden zur Last gelegt werden konnte – und auch im Verwaltungsstrafverfahren ist Verschulden Voraussetzung, dass bestraft werden darf. Daher die Einstellung“, erklärt Christoph Eberle, Rechtsanwalt des Motorradfahrers. Allerdings darf der Lauteracher nun die Strecke nicht mehr befahren, denn nun weiß er um den „tatsächlichen“ Lärmwert.

Keine abschließende Klärung

Rechtsanwalt Christoph Eberle freut sich über den Sieg, allerdings hätte er auch die anderen, grundsätzlichen Fragen um diese Verbotsvorschrift gerne geklärt gehabt. „Das hätte auch anderen Motorradfahrern weitergeholfen“, so Eberle. Mit der vorliegenden Entscheidung hat zwar unser Mandant gewonnen, eine Klärung für alle anderen Motorradfahrer wäre aber wünschenswert gewesen. Die BH Reutte hat durch die Verfahrenseinstellung aber eine weitere Prüfung im Instanzenweg verhindert.

Der Anwalt begründet

Nach Einschätzung des Anwaltes Christoph Eberle wäre die Strafe nämlich auch bei korrekter Kennzeichnung des Motorrades aufzuheben gewesen. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, weshalb die Straßen für Zweiräder gesperrt werden sollen, für mehrspurige Fahrzeuge wie etwa Sportwagen, die allenfalls sogar lauter sind, aber nicht. Die Verordnung sei daher verfassungswidrig und aufzuheben. Außerdem sei die Formulierung „Standgeräusch höher als 95dB/A“ unklar, da nicht erkennbar sei, ob sich der Grenzwert auf den Wert in der Zulassung oder auf jenen im Typenschein bezieht.

Eberle: Verordnung fehlt der Zweck

Für die ersehnte „Reduktion der Lärmemission“ hat der Anwalt Verständnis, doch die betreffende Verordnung verfehle den Zweck. Sie stelle nämlich unverständlicherweise auf das Standgeräusch und nicht auf das tatsächliche Fahrgeräusch ab, so Eberle. Eine Harley Davidson beispielsweise sei im Stand verhältnismäßig ruhig, während der Fahrt aber wesentlich lauter. „Nur das Fahrgeräusch ist von Relevanz. Dazu kommt, dass die faktische Fahrweise, wie zum Beispiel das Hochdrehen oder Vollgasgeben, besonders laut und störend ist“ erklärt der Lauteracher Anwalt, „eine Geschwindigkeitsbegrenzung stelle auch nicht auf die mögliche Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges ab, sondern auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit“.

Verfahren gegen den Rentner eingestellt

Das gegen den Rentner geführte Verfahren wurde eingestellt, eine Strafe blieb ihm erspart. Ob das auch für alle anderen Motorradfahrer gilt und ob der Rentner mit seiner Triumph denselben Streckenabschnitt wieder befahren darf, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Lauteracher Anwalt rät jedenfalls, Strafen, sollten sie auch in der kommenden Motorradsaison wieder verhängt werden, nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Die Chancen, dass sich Motorradfahrer erfolgreich gegen Strafen wehren und die Verordnung an sich aufgehoben wird, stünden nach Auffassung des Rechtsanwaltes gut.

Christiane Eckert / VOL.AT

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