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Schwangere getötet: Lebenslang für Angeklagten

Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. ©Christiane Eckert
Das Urteil im Frastanzer Mordprozess kam zu später Stunde.
Frastanz: Letzter Verhandlungstag
Mordprozess: Zweite Verhandlungsrunde
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Nach mehrstündiger Beratung kamen die Geschworenen um 23.30  in der Causa „Frastanzer Mord an Stefanie N“ zu einem Urteil. Lebenslang für den Angeklagten, der Vater des ungeborenen Kindes war. Die Laien sahen den Mann für schuldig an, seine ehemalige Freundin im November 2015 erwürgt und angezündet zu haben. Die Verbrechen Mord, Brandstiftung, Störung der Totenruhe und Schwangerschaftsabbruch kommen in dem Fall zusammen, was unter anderem die hohe Strafe bewirkte. Da konnte auch die bisherige Unbescholtenheit nicht weiter helfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Stimmung im Saal

Die Entscheidung war mehrheitlich – nämlich 6 zu 2. Die Zuhörer, mehrheitlich Angehörige oder Verwandte des Angeklagten oder des Opfers harrten aus bis zum Schluss. Selbst zu später Stunde war jede Bank besetzt. Erleichterung auf Opferseite, fast stille Bestürzung auf der anderen Seite. Der Angeklagte selbst wirkte sehr ruhig. „Angesichts der eiskalten und heimtückischen Art gibt es keine andere Sanktion als lebenslange Haft“, führte der Vorsitzende Martin Mitteregger aus.

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