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Maskenpflicht auch an bestimmten Orten im Freien möglich

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Die FFP2-Maskenpflicht kann von lokalen Behörden nun auch für bestimmte Bereichen im Freien angeordnet werden.

Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte am Donnerstag, dass ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, im Februar entsprechend adaptiert wurde. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen sprach der Minister am Donnerstag von einer "Risikophase bis Ostern".

Eine (generelle) Pflicht auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, bestehe derzeit ja etwa bereits auf Outdoor-Märkten, erinnerte Anschober am Rande einer Pressekonferenz. Mit der Adaptierung des Erlasses kann nun im Bedarfsfall seitens der lokalen Behörden eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht angeordnet werden.

Zuständigkeit bei den Ländern

Zuständig sind (wie schon bei der bisherigen Möglichkeit, eine MNS-Pflicht zu verordnen) die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, "wenn sie es als notwendig erachten", so ein Sprecher Anschobers auf APA-Anfrage. "Das ist nicht der übliche Bereich, sondern dort, wo es eine hohe Frequenz gibt, wo der Mindestabstand aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden kann", betonte Anschober selbst.

FFP2-Maske an stark frequentierten Orten

Der "Kurier" hatte zuvor unter Bezugnahme auf Informationen aus der steirischen FPÖ berichtete, es liege ein Schreiben des Gesundheitsministeriums vor, wonach die Landesregierungen aller Bundesländer in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maske im Freien verordnen sollen. "Vor dem Hintergrund des anhaltenden Pandemiegeschehens sowie der geänderten Rechtslage werden die Bundesländer erneut ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- oder Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine zumindest gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist, sohin eine Tragepflicht von FFP2-Masken im Freien besteht", zitiert der "Kurier" das Schreiben. Es bedürfe "einer nochmaligen Evaluierung der Situation vor Ort "- wegen der Lockerung des Lockdowns vom 8. Februar.

Fast 2.000 Neuinfektionen

Konfrontiert mit dem aktuellen 24-Stunden-Anstieg der Neuinfektionen auf knapp 2.000 am Donnerstag sagte Anschober auf der Pressekonferenz: "Die Zahl ist eine, die in den letzten Tagen gestiegen ist, so ist es." Es bestehe durch die "immer stärkere Ausbreitung der beiden Mutationen (der britischen und der südafrikanischen Anm.)" ein Druck auf die Infektionszahlen. "Deswegen sind die beiden Wochen eine Risikophase bis Ostern. Die Umstellung, die Transformation vom Stammvirus auf die zwei Mutationen, die deutlich ansteckender sind, ist ein Thema, das den Druck verstärkt. Wir steuern dagegen mit den FFP2-Masken, dem (auf zwei Meter vergrößerten, Anm.) Mindestabstand und ganz stark mit den Testungen."

Stark gestiegene Testzahlen

Gerade die stark gestiegenen Test-Zahlen seien aber auch ein Mitgrund für die steigenden Infektions-Zahlen, so der Minister. "Natürlich finden wir hier mehr Fälle - und reduzieren die Dunkelziffer." Dies sei "nichts Negatives, im Gegenteil: Gerade dann, wenn wir Asymptomatische, Präsymptomatische oder leicht Symptomatische erkennen, dann können wir diese Menschen aus dem Infektionszyklus herausholen".

Gleichzeitig mahnte Anschober zur Vorsicht: "Es sind sicher die nächsten Wochen eine absolut schwierige Phase, eine Risikophase bis Ostern, bis wir die Impfungen deutlich ausgebaut haben". Bis dahin rechnet er damit, dass rund eine Million Menschen geimpft werden kann. "Dann sollte uns auch die Situation der saisonalen Entwicklung - höhere Temperaturen, mehr im Freien sein - auch helfen."

(APA)

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