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Messepark-Flächenwidmung gesetzwidrig

Im Streit um die Erweiterung des Messeparks gibt es eine Wendung.
Im Streit um die Erweiterung des Messeparks gibt es eine Wendung. ©ATP-Architektur
Laut dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ist die Größe der Messepark-Handelsfläche gesetzwidrig - die derzeit gewidmeten 17.500 Quadratmeter Verkaufsfläche seien falsch.
Kompromiss um Messepark
Streit um Erweiterung

Knalleffekt im Hick-Hack um die Erweiterung des Messeparks! Die Vorgeschichte: Um 4.700 Quadratmeter wollen die Betreiber den Messepark erweitern. Rund 300 neue Arbeitsplätze will man so schaffen. Das Invesitionsvolumen beträgt runde 35 Millionen Euro. Neben Wirtschaftskammer und Wirtschaftsgemeinschaften im ganzen Land, die um Geschäfte in den Ortszentren fürchten, wollten Stadt Dornbirn und Land Vorarlberg die Erweiterung um 4.700 Quadratmeter nicht bewilligen. Grund: Von Regios im ganzen Land und auch der Wirtschaftskammer gibt es Widerstand gegen neue Geschäfte auf der grünen Wiese.

Kompromiss sollte Lösung bringen

Ende Juli beschloss die Dornbirner Stadtvertretung, den Messepark um 2.500 Quadratmeter zu erweitern. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann versuchte so, den Spagat zwischen Messepark und einer belebten Innenstadt zu schaffen – ein Kompromiss also.

Beim Land Vorarlberg wollte man es sogar noch kleiner geben. Eine Vergrößerung um maximal 1.500 Quadratmeter konnte sich Landeshauptmann Wallner vorstellen – allerdings auch nur, wenn die Betreiber im Gegenzug auf die bereits gewidmeten 700 Quadratmeter des ehemaligen Elektro Rein-Areals am anderen Ende der Messe verzichten, welches sich im Besitz der Gesellschaft befindet. Für Guntram Drexel von der Eigentümerfamilie waren die Pläne aber so oder so nicht umsetzbar.

Knalleffekt – Messepark stehen 22.667 Quadratmeter zu

Jetzt also der absolute Knalleffekt: Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Verordnung der Stadt Dornbirn über die Größe der Handelsflächen auf nur 20.000 Quadratmeter gesetzwidrig ist. Dem Messepark würden demnach mehr zustehen – laut Messepark-Anwalt Karl Schelling 22.667 Quadratmeter. Hintergrund: Im Jahre 1987 eröffnete der Messepark seine Pforten. Damals gab es allerdeings keine Widmungen für Einkaufszentren nach dem Raumplanungsgesetz Vorarlberg. Laut ORF erhielten die Betreiber dann Genehmigungen über 22.667 Quadratmeter Verkaufsfläche. 2006 wurde das Raumplanungsgesetz schließlich novelliert. Die Flächen mussten nachträglich durch Verordnungen festgehalten werden, so der ORF weiter. Die Stadt Dornbirn legte 2008 die Verkaufsflächen des Messepark jedoch auf 17.500 Quadratmeter Handelsfläche fest – was das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg jetzt als gesetzwidrig bemängelt. Folglich ist der “Kompromiss” von Ende Juli obsolet, da rechtlich nicht gedeckt. Im Gegenteil, dem Messepark wären sogar schon 2008 mehr Handelsflächen zugestanden.

Aus diesem Grund hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg laut Schelling die Aufhebung der falschen Flächenwidmung durch den Verfassungsgerichtshof beantragt. Nun liegt es laut Schelling an der Stadt Dornbirn und dem Land Vorarlberg, “ob sie diesen Fehler selbst korrigieren oder sich vom Verfassungsgerichtshof dazu auffordern lassen.”

Stadt Dornbirn will abwarten

In einer ersten Reaktion betonte die Stadt Dornbirn, dass der Beschluss des Landesverwaltungsgerichtshofes vorweg nicht bedeute, dass der Flächenwidmungsplan aufgehoben werde, sondern nur, dass der Verfassungsgerichtshof prüfen müsse, ob ein Verfahren einzuleiten sei. Der Ausgang des Verfahrens sei deshalb abzuwarten.

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